Hi
wenn ich richtig informiert bin, dann darf er, in deinem fall, maximal 21 sein.
das gilt wenn ihr intime handlungen austauschen wollt und beide es wollen.
wenn ihr das nicht vorhabt, ist da eigentlich kein limit vorhanden.
dann gibt es meineswissens noch eine ausnahme, wenn es eine "Liebesbeziehung" ist.
das heißt: es steht die liebe zwischen euch im Vordergrund. geschlechtsverkehr darf keinesfalls der grund für eure beziehung sein.
habe alles nach besstem wissen und gewissen geschieben und hoffe das es richtig ist.
LG Florian