Sex - ein weiter begriff
jeder versteht etwas anderes darunter, deshalb versuche ich das wort zu vermeiden. was ihr gemacht habt, ist geschlechtsverkehr (fi***n), und der ist in der rechtsprechung so definiert: eindringen des penis in den scheidenvorhof, bei dir idst er ja darüberhinaus, wie du sagst über ein drittel eingedrungen, also geschlechtsverkehr.
auch wenn das manchem als lächerlich erscheint - eine genaue abgrenzung ist unbedingt notwendig.nehen wir als beispiel den 173 StGB, inzest - strafbar nur der vaginale beischlaf, also geschlechtsverkehr unter engen verwandten - sex können mutter und sohn oder bruder und schwester haben soviel sie wollen, aanalverkehr, französisch beiderseits, heavy petting, solage der penis des m sich nicht in den scheidenvorhof der w begibt, ist das alles nicht strafbar