In Antwort auf LittleBigHorn
Hab mal nachgesehen ...
...das heisst wohl eher "Nekrophilie". Erfahrungen kann ich dazu nicht beisteuern, aber hier ein Auszug aus dem Brockhaus dazu:
Nekrophilie,
Vorliebe für sexuelle Handlungen an Leichen. Tatsächlich an Verstorbenen ausgelebte Nekrophilie ist als Störung der Totenruhe nach §168 Strafgesetzbuch strafbar (Leichenschändung). Nekrophile Neigungen werden aber in Einzelfällen ausgelebt, indem sich einer beim Geschlechtsverkehr tot stellt oder sogar Inszenierungen mit Leichentuch, Blumen und Sarg vorgenommen werden.
Naja, ich weiss sehr genau, dass das nicht mein Ding ist.
Die Frage ist aber doch völlig zulässig, gibt es überhaupt unzulässige Fragen? Dafür ist so ein Forum doch da. Also QTipp, erhalte dir deine Neugierde 
Gruß
LittleBigHorn
Ach nee, lass ma...
Also, die "echte" Nekrophilie wäre nun schon deshalb nichts für mich, weil mir als Christen die Ruhe der Toten auch sehr wichig ist.
Die "unechte" Nekrophilie ist aber auch nichts für mich. Das klingt ein wenig, wie eine klischeehafte Langzeit-Ehe in der Art, wo sie morgens fragt "Du Schatz, hast Du gestern noch lange gemacht?"
Ich brauche für meine Befriedigung die mItwirkung meiner Partnerin. Ohne ists ja fast ne Onanie...
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