an0N_1273982799zFalsch
Im BGB steht folgendes:
1307
Verwandtschaft
Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern. Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch Annahme als Kind erloschen ist.
Mit ner Tante ist man nur in Seitenlinie verwandt, das wäre also erlaubt.