Hallo samson81.
Wenn eine minderjährige junge Frau einen Schwangerschaftsabbruch durch Absaugung vornehmen läßt, so ist das ein operativer Eingriff, dem mindestens ein Erziehungsberechtigter zustimmen muß!!! So ist die Rechtslage, Schweigepflicht hin oder her. Und da dieser Eingriff zu 99% in Narkose durchgeführt wird, muß auch die Narkoseeinwilligung von mindestens einem Erziehungsberechtigtem unterschrieben werden.
Bei allem anderen macht sich der Gynäkologe und gegebenenfalls auch der Anästhesist strafbar!!!
Ich arbeite in der ambulanten Anästhesie und kenne diese Situation zur genüge. Es kommt verhältnismäßig oft vor, daß Minderjährige mit einem handschriftlich verfaßten Zettel ankommen, auf dem (angeblich) ein Elternteil der OP und der Narkose zustimmt. Normalerweise reicht das nicht, aber im Sinne der jungen Frauen wird ddie OP dann meist trotzdem gemacht.
Die Schweigepflicht der Frauenärzte bei Patientinnen ab 16 bezieht sich nur auf die normalen Arztbesuche und Untersuchungen. Davon dürfen die Eltern nichts erfahren, wenn die Patientinnenn es nicht wollen.