Ich fühle mich zur Zeit ein wenig aufgeschmissen.
Ich habe eine zweijährige Fachschulausbildung zur Facherzieherin hinter mir und im August erst mit dem Anerkennungsjahr angefangen.
Kurz und knapp, ich (23) bin schwanger (5SSW) und habe jetzt Sorge wegen meinem Lebensunterhalt im Anerkennungsjahr.
In der Einrichtung in der ich bin, wird ein sofortiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen, sobald eine Schwangerschaft bekannt wird aufgrund möglicher Krankheiten von Müttern mit ihren Kleinkindern. Mir steht bevor dies meinem Arbeitgeber mitzuteilen, was nicht schön wird, da ich erst so kurz in der Einrichtung bin.
Bisher hatte ich nur zwei Monatsgehälter, diese durch drei geteilt für das Mutterschutzgeld, da ich zuvor kein Einkommen hatte wegen der Schulausbildung macht ca 730€ mtl.
Das ist wenig, in wie weit kann dieses Geld aufgestockt werden?
Erhalte ich, da ich in einem Ausbildungsverhältnis stehe weiterhin Kindergeld?
Ist es richtig, dass ich in diesem Ausbildungsverhältnis trotz sechsmonatiger Probezeit nicht gekündigt werden kann?
Ich weiß, dass ich das Anerkennungsjahr und die Kolloquiumsprüfung nicht beenden kann und es ein Jahr nach der Geburt wiederholen muss. Muss ich das gesamte Jahr wiederholen, oder werden mir bisherige Stunden angerechnet?
Und zuletzt, mit welchem Einkommen berechne ich das Elterngeld? Mit dem „Einkommen“ das ich im Mutterschutz erhalte?
Am Rande: Ich bin in einer über fünfjährigen Beziehung mit meinem Partner und trotz der fehlenden Planung ist das Kind willkommen. Wir haben uns ein Kind gewünscht, nur zu einem späteren Zeitpunkt.