Re:
Hallo Traubenkern,
sicherlich war deine Willenserklärung nicht wirksam bzw. warst du "unfähig" sie abzugeben. Aber im Nachhinein hast du doch anscheindend auch nichts gegen euer Filmchen gehabt bzw. gemacht?! Wenn ich das richtig sehe, stört es dich doch jetzt nur im Nachhinein, weil dein Ex etwas sehr intimes von dir hat und weil er sich erlaubt hat, eine Szene oder einen Tonschnitt mit in seinen Song einzbauen richtig?
Gegen die Verwendung kannst du sicherlich etwas tun, immerhin bräuchte er zumindest deine Erlaubnis dieses Material mit verwenden zu dürfen.
Und klar kannst du zum Anwalt gehen und ihn anzeigen, den Song so verbieten zu lassen, ihn auf Schadensersatz verklagen, etc., aber ehrlich gesagt, diese Kosten ist die Sache nicht wert.
Versuche es so mit ihm zu klären und wenn dir kein anderer Weg bleibt, kannste immer noch in'ner Kanzlei vorbeischauen.
Ach, und ich würde die Rache lassen, sonst überlegt er sich vielleicht noch für das Video nen Song zu machen. ;)