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die abgabe von 2 blister ist durchaus legal, mehr als 2 dürfen es pro quartal allerdings nicht sein. außerdem muss patient mit arzt strenge rücksprache über das medikament halten.
der verkauf von mustern ist jedoch auf jeden fall illegal. :shock:
das würde ich der ärztekammer melden, vorallem, wenn beipackzettel und verpackung fehlen. das klingt schwer danach, als hätte eine patientin, die die mona nicht vertragen hat, die blister beim arzt abgegeben.
vorallem bei patientinnen unter 18 ist das bei einem wechsel der fall, dass arzt die übrigen blister einzieht, um sie als muster zu verwenden.
das würde bedeuten, der arzt hätte nicht nur illegalerweise medikamente verkauft, nein, er hat sich zudem daran bereichert, da die krankenkasse oder die vorausgegangene patientin bereits dafü+r bezahlt haben. diesen vorfall würde ich sofort der ärztekammer melden.