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Forum / Sex & Verhütung

Mit aufs Hotelzimmer

Letzte Nachricht: 13:35
schnuckweidev
schnuckweidev
14.05.23 um 16:25

Also die Frage die ich mir stelle:
Wenn du jetzt im Urlaub bist oder Geschäftsreise oder ist ja auch egal. Und da triffst du wen nettes und nimmst den mit ins Hotel wo der bei dir übernachtet...
Muss man da tags drauf die Belegung der zweiten Betthälfte noch nachzahlen, oder wie ist das?

Grüßle

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stilvoll47
stilvoll47
14.05.23 um 16:32

Wo kein Kläger da kein Richter

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charlotta.n
charlotta.n
14.05.23 um 18:05

Es kommt darauf an was beim einchecken vereinbart wurde und es kommt auch auf die Betreiber des Hotels an. 
Ein Bekannter von uns ist da recht streng. 
Grundsätzlich vergibt er an Alleinreisende nur Einzelzimmer. 
Geht sich das mal nicht aus kommt es vor das er eine Einzelperson in ein Zimmer mit Doppelbett steckt. 
Aber zum Preis eines Einzelzimmers. Wird die zweite Betthälte benutzt darf derjeinige drauf zahlen. 
Erwischt er in einem Einzelzimmer zwei Personen darf auch mehr bezahlt werden. 

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saskia81007hh
saskia81007hh
14.05.23 um 19:43
In Antwort auf schnuckweidev

Also die Frage die ich mir stelle:
Wenn du jetzt im Urlaub bist oder Geschäftsreise oder ist ja auch egal. Und da triffst du wen nettes und nimmst den mit ins Hotel wo der bei dir übernachtet...
Muss man da tags drauf die Belegung der zweiten Betthälfte noch nachzahlen, oder wie ist das?

Grüßle

Wenn Du Gäste mit auf Dein Zimmer nimmst, musst Du diese an der Rezeption anmelden!

Machst Du das nicht, machst Du Dich strafbar!

Solltest Du einen Gast bei Dir übernachten lassen, ohne dass Fu den Gast an der Rezeption angemeldet hast, machst Du Dich ebenfalls strafbar!

Wirst Du dabei erwischt, muss für den zusätzlichen Gast die Übernachten bezahlt werden! Die kann auch höher als die normalen Übernachtungskosten ausfallen (was auch völlig ok ist)!

Der Hotelbetreiber kann sich vorbehalten, Dich und Deinen Gast anzuzuzeigen und Dir Hausverbot erteilen (was auch absolut in Ordnung ist)!

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candygirl95
candygirl95
14.05.23 um 19:51

Ich kann dies nur unterschreiben was die Userin saskia geschrieben hat. 
Gäste müssen sich ausnahmslos an der Rezeption melden. 
Nimmt man eben mal jemand mit auf das Hotelzimmer zum übernachten und hat nicht vor dies zu bezahlen ist das ein erschleichen von Leistungen und somit strafbar. 
Ich habe früher mal in der Hotelbranche gearbeitet. Und es kam ab und zu mal vor das die Polizei da war. 
Es war dann der übliche Weg. Anzeige und der mühsame Weg vor Gericht. 
 

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B
blowmore
14.05.23 um 22:05
In Antwort auf candygirl95

Ich kann dies nur unterschreiben was die Userin saskia geschrieben hat. 
Gäste müssen sich ausnahmslos an der Rezeption melden. 
Nimmt man eben mal jemand mit auf das Hotelzimmer zum übernachten und hat nicht vor dies zu bezahlen ist das ein erschleichen von Leistungen und somit strafbar. 
Ich habe früher mal in der Hotelbranche gearbeitet. Und es kam ab und zu mal vor das die Polizei da war. 
Es war dann der übliche Weg. Anzeige und der mühsame Weg vor Gericht. 
 

Es ist auch die Pflicht der Polizei die Ehepartner der beiden Parteien über den Vorfall zu informieren.

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C
chicodelsol
14.05.23 um 23:28
In Antwort auf blowmore

Es ist auch die Pflicht der Polizei die Ehepartner der beiden Parteien über den Vorfall zu informieren.

Haha lustig..... die Arbeitgeber und den Pfarrer nicht zu vergessen )

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K
kim-45
14.05.23 um 23:42
In Antwort auf saskia81007hh

Wenn Du Gäste mit auf Dein Zimmer nimmst, musst Du diese an der Rezeption anmelden!

Machst Du das nicht, machst Du Dich strafbar!

Solltest Du einen Gast bei Dir übernachten lassen, ohne dass Fu den Gast an der Rezeption angemeldet hast, machst Du Dich ebenfalls strafbar!

Wirst Du dabei erwischt, muss für den zusätzlichen Gast die Übernachten bezahlt werden! Die kann auch höher als die normalen Übernachtungskosten ausfallen (was auch völlig ok ist)!

Der Hotelbetreiber kann sich vorbehalten, Dich und Deinen Gast anzuzuzeigen und Dir Hausverbot erteilen (was auch absolut in Ordnung ist)!

Selten so gelacht 

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K
kim-45
15.05.23 um 0:03
In Antwort auf blowmore

Es ist auch die Pflicht der Polizei die Ehepartner der beiden Parteien über den Vorfall zu informieren.

😂 aber wirklich 

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candygirl95
candygirl95
15.05.23 um 7:25
In Antwort auf blowmore

Es ist auch die Pflicht der Polizei die Ehepartner der beiden Parteien über den Vorfall zu informieren.

Die Polizei wird das wohl kaum jucken. 

Aber genau so eine Einstellung ist einer der Gründe warum ich nie wieder freiwillig in der Gastronomie arbeiten würde. 
Solange man nicht selbst abgezockt wird ist ja alles okay. 

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I
inkognitoich
15.05.23 um 8:17

Ich bin 20 Jahre lang beruflich durch die Welt gereist. 
Ich hatte mehrmals in verschiedenen Hotels Gäste im Zimmer. Nachgezahlt habe ich nie. Außer beim Frühstück. 

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R
rosenrot0104
15.05.23 um 9:47

Da gilt wohl die Regel, die man immer beachten sollte:
"EHRLICH WÄHRT AM LÄNGSTEN"

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schnuckweidev
schnuckweidev
15.05.23 um 12:05
In Antwort auf saskia81007hh

Wenn Du Gäste mit auf Dein Zimmer nimmst, musst Du diese an der Rezeption anmelden!

Machst Du das nicht, machst Du Dich strafbar!

Solltest Du einen Gast bei Dir übernachten lassen, ohne dass Fu den Gast an der Rezeption angemeldet hast, machst Du Dich ebenfalls strafbar!

Wirst Du dabei erwischt, muss für den zusätzlichen Gast die Übernachten bezahlt werden! Die kann auch höher als die normalen Übernachtungskosten ausfallen (was auch völlig ok ist)!

Der Hotelbetreiber kann sich vorbehalten, Dich und Deinen Gast anzuzuzeigen und Dir Hausverbot erteilen (was auch absolut in Ordnung ist)!

Danke für die Auskunft
Ja, das Problem hatte ich bisher nie, weil ich allein niemanden mit genommen habe oder aber als Paar verreist bin.

Ich hab mir nur die Frage gestellt, weil man bucht ja 1 Person und wenn dann wer zweites dabei ist, dann ist das ja ne zweite Belegung. Da dachte ich mir, dass das ja nicht gratis sein kann (sonst kannste dich ja gleich im Urlaub mit einer Person anmelden und dann den Partner gratis jeden Abend mitnehmen )

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saskia81007hh
saskia81007hh
15.05.23 um 12:47
In Antwort auf schnuckweidev

Danke für die Auskunft
Ja, das Problem hatte ich bisher nie, weil ich allein niemanden mit genommen habe oder aber als Paar verreist bin.

Ich hab mir nur die Frage gestellt, weil man bucht ja 1 Person und wenn dann wer zweites dabei ist, dann ist das ja ne zweite Belegung. Da dachte ich mir, dass das ja nicht gratis sein kann (sonst kannste dich ja gleich im Urlaub mit einer Person anmelden und dann den Partner gratis jeden Abend mitnehmen )

Du hast die richtige Überlegung!

Ich würde eine Person, die ich mit aufs Zimmer nehme, immer an der Rezeption anmelden!

Wer das nicht macht und nicht erwischt wird, hat glück gehabt! Hat aber strafbar gehandelt!

Zu vergleichend wäre das vielleicht mit dem Schwarzfahren!

Diejenigen, die hier schreiben, dass sie eine Person nie anmelden, wenn sie diese mit aufs Zimmer nehmen und dort übernachten lassen, würden auch beim Schwarzgahren argumentieren "warum soll ich eine Fahrkarte kaufen? Der Bus oder der Zug fährt ja so oder so, ob ich eine Fahrkarte kaufe oder nicht!"

Wer beim Schwarzfahren nicht erwischt wird, hat Glück gehabt! Aber dennoch nicht korrekt gehandelt!

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biggi6606
biggi6606
15.05.23 um 13:04
In Antwort auf chicodelsol

Haha lustig..... die Arbeitgeber und den Pfarrer nicht zu vergessen )

.. stimmt!.. und bei Personen unter 25 die Eltern!.. 

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krissy
krissy
16.05.23 um 14:47

ja glaub rechtens ist es nicht, aber das fällt meist auch nicht auf. Hab im Urlaub zb jemanden kennengelernt der hat mich dann auch nicht extra angemeldet.

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saskia81007hh
saskia81007hh
16.05.23 um 14:57
In Antwort auf schnuckweidev

Danke für die Auskunft
Ja, das Problem hatte ich bisher nie, weil ich allein niemanden mit genommen habe oder aber als Paar verreist bin.

Ich hab mir nur die Frage gestellt, weil man bucht ja 1 Person und wenn dann wer zweites dabei ist, dann ist das ja ne zweite Belegung. Da dachte ich mir, dass das ja nicht gratis sein kann (sonst kannste dich ja gleich im Urlaub mit einer Person anmelden und dann den Partner gratis jeden Abend mitnehmen )

Ich finde das Rechtsempfinden einiger User, die hier antworten, schon sehr bedenklich und und ich bin sehr erstaunt, welche kriminelle Energie in einigen Usern steckt!

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biggi6606
biggi6606
16.05.23 um 16:01
In Antwort auf saskia81007hh

Ich finde das Rechtsempfinden einiger User, die hier antworten, schon sehr bedenklich und und ich bin sehr erstaunt, welche kriminelle Energie in einigen Usern steckt!

.. sorry, aber es ging darum, da ist jemand auf Geschäftsreise, trifft zu fortgeschrittener Stunde jemand ein irgend einer Bar, man geht zusammen aufs Hotelzimmer... warum soll man das dem Receptionist am nächsten Tag auf die Nase binden und blöd fragen, ob das was kostet?? ..was hat das mit krimineller Energie zu tun oder damit, dass diese Mücke gleich so weit aufgeblasen wird, dass für einen 14-tägigen Urlaub ein Einzelzimmer gebucht wird, wo dann zwei drinnen übernachten??.. Hier haben einige eine derart blühende Fantasie, die sollten mal anfangen, Märchenbücher zu schreiben! 

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krissy
krissy
16.05.23 um 16:34
In Antwort auf biggi6606

.. sorry, aber es ging darum, da ist jemand auf Geschäftsreise, trifft zu fortgeschrittener Stunde jemand ein irgend einer Bar, man geht zusammen aufs Hotelzimmer... warum soll man das dem Receptionist am nächsten Tag auf die Nase binden und blöd fragen, ob das was kostet?? ..was hat das mit krimineller Energie zu tun oder damit, dass diese Mücke gleich so weit aufgeblasen wird, dass für einen 14-tägigen Urlaub ein Einzelzimmer gebucht wird, wo dann zwei drinnen übernachten??.. Hier haben einige eine derart blühende Fantasie, die sollten mal anfangen, Märchenbücher zu schreiben! 

ja da steckt ja keine böse Energie dahinter, sowas lässt sich ja nie planen das man schon davor länger jemanden anmeldet sowas ist dann ja meist spontan eventuell spät abends da kann man dann schwierig mit anmelden anfangen.

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saskia81007hh
saskia81007hh
16.05.23 um 16:57
In Antwort auf biggi6606

.. sorry, aber es ging darum, da ist jemand auf Geschäftsreise, trifft zu fortgeschrittener Stunde jemand ein irgend einer Bar, man geht zusammen aufs Hotelzimmer... warum soll man das dem Receptionist am nächsten Tag auf die Nase binden und blöd fragen, ob das was kostet?? ..was hat das mit krimineller Energie zu tun oder damit, dass diese Mücke gleich so weit aufgeblasen wird, dass für einen 14-tägigen Urlaub ein Einzelzimmer gebucht wird, wo dann zwei drinnen übernachten??.. Hier haben einige eine derart blühende Fantasie, die sollten mal anfangen, Märchenbücher zu schreiben! 

Alleine schon der Gedanke "Warum soll man das den Receptionist am nächsten Tag auf die Nase binden und blöd fragen, ob das was kostet?" ist kriminell!!!

Du kannst ja gerne einmal in ein Hotel gehen und den Geschäftsführer dort fragen, ob er es tolerieren wird, wenn Du in seinem Hotel, in der Art, die Du hier vertrittst, kostenlos übernachtest.

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schnuckweidev
schnuckweidev
16.05.23 um 19:14
In Antwort auf biggi6606

.. sorry, aber es ging darum, da ist jemand auf Geschäftsreise, trifft zu fortgeschrittener Stunde jemand ein irgend einer Bar, man geht zusammen aufs Hotelzimmer... warum soll man das dem Receptionist am nächsten Tag auf die Nase binden und blöd fragen, ob das was kostet?? ..was hat das mit krimineller Energie zu tun oder damit, dass diese Mücke gleich so weit aufgeblasen wird, dass für einen 14-tägigen Urlaub ein Einzelzimmer gebucht wird, wo dann zwei drinnen übernachten??.. Hier haben einige eine derart blühende Fantasie, die sollten mal anfangen, Märchenbücher zu schreiben! 

es geht eigentlich drum dass einmal im laden geklaut halt trotzdem geklaut ist, auch wenn man nicht bei jedem einkauf was mitgehen lässt.

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candygirl95
candygirl95
16.05.23 um 19:15
In Antwort auf biggi6606

.. sorry, aber es ging darum, da ist jemand auf Geschäftsreise, trifft zu fortgeschrittener Stunde jemand ein irgend einer Bar, man geht zusammen aufs Hotelzimmer... warum soll man das dem Receptionist am nächsten Tag auf die Nase binden und blöd fragen, ob das was kostet?? ..was hat das mit krimineller Energie zu tun oder damit, dass diese Mücke gleich so weit aufgeblasen wird, dass für einen 14-tägigen Urlaub ein Einzelzimmer gebucht wird, wo dann zwei drinnen übernachten??.. Hier haben einige eine derart blühende Fantasie, die sollten mal anfangen, Märchenbücher zu schreiben! 

Auch wenn es nur ein paar Stunden oder eine Nacht sind entstehen für das Hotel dennoch zusätzliche Kosten die dann keiner zahlt. 
In dem Hotel wo ich mal gearbeitet habe hatten wir in der Woche manchmal bis zu 20 ungebetene Mitbewohner. 
Geduscht wird dann gerne sehr lange und ausgiebig. Wenn es gratis ist kann man es genießen. Eine Ladung Badetücher wurde dann extra noch verlangt. 
Nach so einer heißen Nacht wird im Winter auch gerne mal das Fenster aufgelassen. Energiekosten jucken auch nicht wenn es einem selbst nichts kostet.
Und es gibt auch Gäste die zwar brav ihr Einzelzimmer bezahlen. Aber beim Früchstücksbüffet dann mal etwas kräftiger zulangen damit die Barbekanntschaft auch was bekommt. Fällt ja nicht auf wenn man was auf das Zimmer schmuggelt. 
Sowas summiert sich dann. Für das Hotel kann so ein ernsthafter finanzieller Schaden entstehen. 
Aber es gibt dann auch noch die braven Gäste, bevorzugt Geschäftsleute die sich dann gleich ein Doppelzimmer leisten. 
Für den Fall das sie jemand mitbringen. 

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biggi6606
biggi6606
16.05.23 um 20:47
In Antwort auf schnuckweidev

es geht eigentlich drum dass einmal im laden geklaut halt trotzdem geklaut ist, auch wenn man nicht bei jedem einkauf was mitgehen lässt.

..ernsthaft deine Meinung?.. Also da macht jemand auf Geschäftsreise eine "Zufallsbekanntschaft", was im Bett endet, und das vergleichst du mit einem Urlaub, wo der Betrug von Anfang an geplant ist? Nö, oder? Ich war während meinem kurzzeitigen Ausflug in die Versicherungs-Branche paar mal oben in Hamburg, mit Aussendienstlern aus ganz Deutschland.. Da konnte doch keiner nachmittags um fünf schon sagen, ob sich um Mitternacht eine oder zwei Personen auf dem Zimmer befinden..., während andere leer standen... "Gelegenheit macht Diebe"!..

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saskia81007hh
saskia81007hh
16.05.23 um 22:58
In Antwort auf schnuckweidev

es geht eigentlich drum dass einmal im laden geklaut halt trotzdem geklaut ist, auch wenn man nicht bei jedem einkauf was mitgehen lässt.

Der Vergleich mit dem Kaufhausdiebstahl trifft den Nagel auf den Kopf!

Wobei User mit einer zweifelhaften Doppelmoral das natürlich nicht verstehen werden!

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biggi6606
biggi6606
17.05.23 um 7:24
In Antwort auf candygirl95

Auch wenn es nur ein paar Stunden oder eine Nacht sind entstehen für das Hotel dennoch zusätzliche Kosten die dann keiner zahlt. 
In dem Hotel wo ich mal gearbeitet habe hatten wir in der Woche manchmal bis zu 20 ungebetene Mitbewohner. 
Geduscht wird dann gerne sehr lange und ausgiebig. Wenn es gratis ist kann man es genießen. Eine Ladung Badetücher wurde dann extra noch verlangt. 
Nach so einer heißen Nacht wird im Winter auch gerne mal das Fenster aufgelassen. Energiekosten jucken auch nicht wenn es einem selbst nichts kostet.
Und es gibt auch Gäste die zwar brav ihr Einzelzimmer bezahlen. Aber beim Früchstücksbüffet dann mal etwas kräftiger zulangen damit die Barbekanntschaft auch was bekommt. Fällt ja nicht auf wenn man was auf das Zimmer schmuggelt. 
Sowas summiert sich dann. Für das Hotel kann so ein ernsthafter finanzieller Schaden entstehen. 
Aber es gibt dann auch noch die braven Gäste, bevorzugt Geschäftsleute die sich dann gleich ein Doppelzimmer leisten. 
Für den Fall das sie jemand mitbringen. 

..sicher hast du mal in einem Hotel gearbeitet, aber von einer "Mischkalkulation" hast du noch Nichts gehört! Dabei werden nämlich solche Dinge, wie du sie beschrieben hast, mit in die Preiskalkulation einbezogen. Ich erkläre dir das mal am Beispiel einer Autoversicherung: Es gibt tausende Autofahrer, die zahlen ihr Leben lang treu und brav ihre KASKO, verursachen höchstens mal einen geringen Schaden. Und dann gibt es einige, die schrotten eine Luxuskarre nach der anderen. Glaubst du, dass die Versicherung wegen den letzteren Minus macht?... das nennt man "Mischkalkulation", also im Falle des Hotels ist langes Duschen einiger Gäste oder Fenster auf im Winter schon mit einkalkuliert, der eine verbraucht ein Handtuch, der andere vier, das wissen die selber und planen das im Voraus mit ein!...

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hardy
hardy
17.05.23 um 9:01

Wenn du in deinem Hotelzimmer Besuch empfängst, dann ist das gestattet und auch nicht "meldepflichtig" - sofern der Gast im Laufe des Abends das Hotel wieder verlässt.

Bleibt der Hotelgast übernacht, dann muss dies angemeldet werden - schon allein wenn ein Feuer ausbricht und man wissen muss, wieviel Personen wo sind. Und auch für das Hotel ist es ein erschleichen von nichtbezahlten Leistungen, wenn ein "Gast" im Einzelzimmer "schwarzfährt".
Ob man das gleich am Anfang des Abends angibt oder erst am nächsten Morgen rückwirkend - da drücken die Hotels meist ein Auge zu und es ist dann i.d.R. auch nur ein kleiner "Serviceaufschlag" für den zusätzlichen Gast notwendig. Auch ein Frühstück zu zweit wäre ja dann nach so einer Nacht auch mehr als angebracht, sonst hätte der Gast auch früher gehen können. Und - falls es zu einem Problem mit der Abrechnung kommt - ist eine Rechnung des zweiten Gastes auch separat möglich.

Ach zum Thema "wo kein Kläger...": In kleinen Hotels fällt ein zusätzlicher Gast, der nicht ins Hotel gehört in der Regel stark auf und auch in großen Hotels wissen die Rezeptionisten erstaunlich gut Bescheid, welcher Gast ins Hotel gehört und welcher nicht und wann wer wieder geht. Von daher mit dem Übernachten vorsichtig sein.
 

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Kannst du deine Antwort nicht finden?

candygirl95
candygirl95
17.05.23 um 9:28

Hier zu diskutieren und seine Meinung mitzuteilen macht keinen Sinn. 
Deshalb werde ich lieber wieder zur stillen Mitleserin. 

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biggi6606
biggi6606
17.05.23 um 9:36
In Antwort auf hardy

Wenn du in deinem Hotelzimmer Besuch empfängst, dann ist das gestattet und auch nicht "meldepflichtig" - sofern der Gast im Laufe des Abends das Hotel wieder verlässt.

Bleibt der Hotelgast übernacht, dann muss dies angemeldet werden - schon allein wenn ein Feuer ausbricht und man wissen muss, wieviel Personen wo sind. Und auch für das Hotel ist es ein erschleichen von nichtbezahlten Leistungen, wenn ein "Gast" im Einzelzimmer "schwarzfährt".
Ob man das gleich am Anfang des Abends angibt oder erst am nächsten Morgen rückwirkend - da drücken die Hotels meist ein Auge zu und es ist dann i.d.R. auch nur ein kleiner "Serviceaufschlag" für den zusätzlichen Gast notwendig. Auch ein Frühstück zu zweit wäre ja dann nach so einer Nacht auch mehr als angebracht, sonst hätte der Gast auch früher gehen können. Und - falls es zu einem Problem mit der Abrechnung kommt - ist eine Rechnung des zweiten Gastes auch separat möglich.

Ach zum Thema "wo kein Kläger...": In kleinen Hotels fällt ein zusätzlicher Gast, der nicht ins Hotel gehört in der Regel stark auf und auch in großen Hotels wissen die Rezeptionisten erstaunlich gut Bescheid, welcher Gast ins Hotel gehört und welcher nicht und wann wer wieder geht. Von daher mit dem Übernachten vorsichtig sein.
 

.. wenn ich zum Beispiel ein Zimmer für eine Woche buche, und am 3.Tag bricht nachts um eins ein Feuer aus, ich sitze da aber noch in einer Nachtbar in der Nähe, dann wird also nach mir gesucht, weil man davon ausgeht, dass ich in meinem Zimmer "zu sein habe"??..
In kleineren Hotels ist die Rezeption nachts zum Teil überhaupt nicht besetzt. Da schließt der Zimmerschlüssel auch an der Haustür...
Ich war vor einiger Zeit in einem Hotel in St.Pauli direkt am Bahnhofs-Seitenausgang. Da war der Haupteingang vorne an der Straße und ein immer offener Seiteneingang zum Bahnhof hin. Da gehst du rein, gerade aus geht es in die Vorhalle samt Rezeption, aber direkt rechts rum geht es hinter zum Aufzug, also da muss man an der Rezeption überhaupt nicht vorbei..., soviel zu deiner Theorie und meiner Praxis... -LG-
 

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hardy
hardy
18.05.23 um 23:22
In Antwort auf biggi6606

.. wenn ich zum Beispiel ein Zimmer für eine Woche buche, und am 3.Tag bricht nachts um eins ein Feuer aus, ich sitze da aber noch in einer Nachtbar in der Nähe, dann wird also nach mir gesucht, weil man davon ausgeht, dass ich in meinem Zimmer "zu sein habe"??..
In kleineren Hotels ist die Rezeption nachts zum Teil überhaupt nicht besetzt. Da schließt der Zimmerschlüssel auch an der Haustür...
Ich war vor einiger Zeit in einem Hotel in St.Pauli direkt am Bahnhofs-Seitenausgang. Da war der Haupteingang vorne an der Straße und ein immer offener Seiteneingang zum Bahnhof hin. Da gehst du rein, gerade aus geht es in die Vorhalle samt Rezeption, aber direkt rechts rum geht es hinter zum Aufzug, also da muss man an der Rezeption überhaupt nicht vorbei..., soviel zu deiner Theorie und meiner Praxis... -LG-
 

Du magst es vielleicht nicht einsehen wollen, aber es ist nun einmal so, dass wenn man ein Zimmer als Einzelzimmer bucht, dann darf da auch nur eine Person übernachten und - wenn gebucht - ein Frühstück zu sich nehmen.

Besuch darst du auf dein Zimmer immer mit nehmen und musst diesen auch nicht anmelden - dieser Besuch muss aber wieder gehen und darf nicht übernachten, wenn dieser nicht angemeldet worden ist. Punkt
Die meisten Hotels sind kulant und nehmen auch eine nachträgliche Buchung entgegen, so dass der Übernachtungsbesuch nicht illegal übernachtet hat und auch ein Frühstück zu sich nehmen darf.

Eine Mischkalkulation wie im Einzelhandel, bei dem man mit Diebstahl rechnet, gibt es im Hotelgewerbe nicht.
Eine Erschleichung einer unbezahlten Dienstleistung ist strafbar. Wenn du dies schulterzuckend in Kauf nimmst, ist das dein Problem.

Nur weil eine Rezeption nicht besetzt ist, heißt es nicht, dass keine Überwachung stattfindet. Gerade bei einem Hotel, welches mit einem direkten Zugang zum Bahnhof hat, wird so ein Einfalltor nicht ungeschützt offen lassen.

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powerblondie
powerblondie
19.05.23 um 10:10

Meine Güte, einige hier sollten sich echt mal locker machen. Es geht hier um einen ONS. Das ist wohl kaum etwas, was man anderen groß auf die Nase bindet. In der Regel geht man spätestens am Morgen danach doch sowieso wieder getrennte Wege. Ich hab absolut Verständnis dafür wenn man Affäre anfängt und der Kerl dann jede Nacht dort übernachtet das anzumelden. Das würde ich dann auch machen, aber bestimmt nicht wenn man mitten in der Nacht mit nem fremden Typen von ner Feier kommt. Da hat man eh erstmal ganz andere Dinge im Kopf 😂 
Im übrigens hatte ich noch nie einen fremden Mann auf meinem Zimmer - wenn dann war ich immer bei ihm 🤣

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biggi6606
biggi6606
19.05.23 um 11:16
In Antwort auf powerblondie

Meine Güte, einige hier sollten sich echt mal locker machen. Es geht hier um einen ONS. Das ist wohl kaum etwas, was man anderen groß auf die Nase bindet. In der Regel geht man spätestens am Morgen danach doch sowieso wieder getrennte Wege. Ich hab absolut Verständnis dafür wenn man Affäre anfängt und der Kerl dann jede Nacht dort übernachtet das anzumelden. Das würde ich dann auch machen, aber bestimmt nicht wenn man mitten in der Nacht mit nem fremden Typen von ner Feier kommt. Da hat man eh erstmal ganz andere Dinge im Kopf 😂 
Im übrigens hatte ich noch nie einen fremden Mann auf meinem Zimmer - wenn dann war ich immer bei ihm 🤣

.. ganz genau so sieht die Praxis aus! .. und solche Formulierungen wie "Besuch ist unangemeldet erlaubt, muss aber wieder gehen, darf nicht über Nacht bleiben"... sind eh der blanke Kaugummi. Was heißt das? Wann muss der gehen. Ich empfange einen Gast, um 21 Uhr, der bleibt bis nachts um 3, übernachtet aber dann woanders..., das wäre also dann erlaubt... usw.

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saskia81007hh
saskia81007hh
19.05.23 um 11:23
In Antwort auf hardy

Du magst es vielleicht nicht einsehen wollen, aber es ist nun einmal so, dass wenn man ein Zimmer als Einzelzimmer bucht, dann darf da auch nur eine Person übernachten und - wenn gebucht - ein Frühstück zu sich nehmen.

Besuch darst du auf dein Zimmer immer mit nehmen und musst diesen auch nicht anmelden - dieser Besuch muss aber wieder gehen und darf nicht übernachten, wenn dieser nicht angemeldet worden ist. Punkt
Die meisten Hotels sind kulant und nehmen auch eine nachträgliche Buchung entgegen, so dass der Übernachtungsbesuch nicht illegal übernachtet hat und auch ein Frühstück zu sich nehmen darf.

Eine Mischkalkulation wie im Einzelhandel, bei dem man mit Diebstahl rechnet, gibt es im Hotelgewerbe nicht.
Eine Erschleichung einer unbezahlten Dienstleistung ist strafbar. Wenn du dies schulterzuckend in Kauf nimmst, ist das dein Problem.

Nur weil eine Rezeption nicht besetzt ist, heißt es nicht, dass keine Überwachung stattfindet. Gerade bei einem Hotel, welches mit einem direkten Zugang zum Bahnhof hat, wird so ein Einfalltor nicht ungeschützt offen lassen.

Es gibt halt Menschen, die haben kein Gerechtigkeitsempfinden, sind unbelehrbar und sehen noch nicht einmal ein, wenn sie auf ihre kriminellen Machenschaften hingewiesen werden. 

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biggi6606
biggi6606
19.05.23 um 12:05
In Antwort auf saskia81007hh

Es gibt halt Menschen, die haben kein Gerechtigkeitsempfinden, sind unbelehrbar und sehen noch nicht einmal ein, wenn sie auf ihre kriminellen Machenschaften hingewiesen werden. 

.. wenn ein ONS auf einem Hotelzimmer, den man an der Rezeption nicht "angemeldet" hat, etwas kriminelles ist, dann ist ungefähr die Hälfte aller Dienstreisenden einschliesslich Messevertreter usw. kriminell, das kannste mal glauben... 

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usagi96
usagi96
19.05.23 um 12:23

Ich denke das manche hier das  etwas zu eng sehen. 
Ein ONS ist ja eine spontane Aktion die sich nicht planen lässt. Wenn jetzt jemand ein Einzelzimmer gebucht hat und eine Zufallsbekanntschaft für einige Stunden mit auf sein Zimmer nimmt sehe ich das jetzt nicht wirkich als kriminell an. 
Wenn in einem Einzelbett für ein paar Stunden zwei Leute liegen wird sich jetzt niemand vor den Kopf gestoßen fühlen. 
Und in den meisten Fällen verkrümelt sich der ONS sowieso schnell wieder. 
Würde ein Gast dagegen planen jemand zweites in ein Einzelzimmer mitzubringen und das vielleicht des öfteren würde ich dies dann schon als kriminell bewerten. 

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Z
zauderer22
19.05.23 um 13:59
In Antwort auf usagi96

Ich denke das manche hier das  etwas zu eng sehen. 
Ein ONS ist ja eine spontane Aktion die sich nicht planen lässt. Wenn jetzt jemand ein Einzelzimmer gebucht hat und eine Zufallsbekanntschaft für einige Stunden mit auf sein Zimmer nimmt sehe ich das jetzt nicht wirkich als kriminell an. 
Wenn in einem Einzelbett für ein paar Stunden zwei Leute liegen wird sich jetzt niemand vor den Kopf gestoßen fühlen. 
Und in den meisten Fällen verkrümelt sich der ONS sowieso schnell wieder. 
Würde ein Gast dagegen planen jemand zweites in ein Einzelzimmer mitzubringen und das vielleicht des öfteren würde ich dies dann schon als kriminell bewerten. 

In der heutigen Zeit dürfte die Ausübung von Geschlechtsverkehr in dem dargelegten Fall keinerlei finanziellen Ansprüche des Hoteliers begründen.
Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es darum aber doch gar nicht.
Sondern um die Frage, wenn die temporäre Benutzung zwecks zwischenmenschlichen Kontaktes so ausgedehnt wird, dass eine im Prinzip kostenpflichtige Übernachtung (incl. Tiefschlaf, Remschlaf etc.) stattfindet.
Es dürfte aber wohl kaum nachvollziehbar sein, ob/dass der Besuch des Gastes auf einem Sessel des Zimmers sitzend sich die ganze Nacht mit dem Gast über Gott und die Welt unterhalten hat. Falls letzteres ebenfalls kostenpflichtig sein sollte, müsste man dafür eine eigene Preisliste entwickeln. Falls der Geschlechtsverkehr kostenpflichtig sein sollte, wäre dies ja mehr als anrüchig. Falls er verboten sein sollte - warum nicht gleich wie in islamischen Ländern die Sittenpolizei rufen und die Leute auspeitschen lassen? (Achtung: Ironie, was hier selten verstanden wird).

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powerblondie
powerblondie
19.05.23 um 14:57
In Antwort auf biggi6606

.. wenn ein ONS auf einem Hotelzimmer, den man an der Rezeption nicht "angemeldet" hat, etwas kriminelles ist, dann ist ungefähr die Hälfte aller Dienstreisenden einschliesslich Messevertreter usw. kriminell, das kannste mal glauben... 

Ach die Dienstreisenden sind doch harmlos. Denk mal an die ganzen Partyurlaub auf Mallorca oder anderen Ecken. Das sind dann ja schon regelrechte Mafiosi 😂
Aber im Ernst: Man kann's auch echt übertreiben. Selbst wenn's nicht ganz den Richtlinien entsprechen sollte, aber kriminell ist so ein einmaliger Bettgast nun wirklich bei weitem nicht. Ich habe ehrlich gesagt eher das Gefühl, dass manche hier einfach nur provozieren wollen. Schon alleine aufgrund der Wortwahl...

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saskia81007hh
saskia81007hh
19.05.23 um 15:02
In Antwort auf zauderer22

In der heutigen Zeit dürfte die Ausübung von Geschlechtsverkehr in dem dargelegten Fall keinerlei finanziellen Ansprüche des Hoteliers begründen.
Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es darum aber doch gar nicht.
Sondern um die Frage, wenn die temporäre Benutzung zwecks zwischenmenschlichen Kontaktes so ausgedehnt wird, dass eine im Prinzip kostenpflichtige Übernachtung (incl. Tiefschlaf, Remschlaf etc.) stattfindet.
Es dürfte aber wohl kaum nachvollziehbar sein, ob/dass der Besuch des Gastes auf einem Sessel des Zimmers sitzend sich die ganze Nacht mit dem Gast über Gott und die Welt unterhalten hat. Falls letzteres ebenfalls kostenpflichtig sein sollte, müsste man dafür eine eigene Preisliste entwickeln. Falls der Geschlechtsverkehr kostenpflichtig sein sollte, wäre dies ja mehr als anrüchig. Falls er verboten sein sollte - warum nicht gleich wie in islamischen Ländern die Sittenpolizei rufen und die Leute auspeitschen lassen? (Achtung: Ironie, was hier selten verstanden wird).

Ein Gast hat für die Überlassung des Zimmers zu zahlen!

Ob er in dem Zimmer schläft, sitzt, redet etc. ist dafür nicht relevant! Er hat für die Nutzung des Zimmers zu zahlen!

Kommt ein weiterer Gast hinzu, hat dieser auch zu zahlen!

Zahlt dieser Gast nicht, handelt er rechtswidrig und kriminell!

Nur weil andere Gäste Freunde, Bekannte etc. unberechtigter Weise das Zimmer kostenlos mitnutzen lassen, wird dieses Vergehen dadurch für einen selber weniger kriminell!

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biggi6606
biggi6606
19.05.23 um 15:47
In Antwort auf saskia81007hh

Ein Gast hat für die Überlassung des Zimmers zu zahlen!

Ob er in dem Zimmer schläft, sitzt, redet etc. ist dafür nicht relevant! Er hat für die Nutzung des Zimmers zu zahlen!

Kommt ein weiterer Gast hinzu, hat dieser auch zu zahlen!

Zahlt dieser Gast nicht, handelt er rechtswidrig und kriminell!

Nur weil andere Gäste Freunde, Bekannte etc. unberechtigter Weise das Zimmer kostenlos mitnutzen lassen, wird dieses Vergehen dadurch für einen selber weniger kriminell!

.. wie powerblondie über dir schon geschrieben hat..., du lässt keinen Anlassn aus, um zu provozieren!...

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schnuckweidev
schnuckweidev
19.05.23 um 16:00

eigentlich gings jetzt bei dem beitrag tatsächlich nur um die frage, wie das geregelt ist.
ich hab halt nicht dran gedacht, dass man den gast zusätzlich anmelden könnte.
vom gefühl her find ichs jetzt auch nicht schlimm, wenn der da schläft und sich dann morgens wieder auf den weg macht.
aber klar, es wird dann halt doch meist noch irgendwas verbraucht, handtücher, duschen. ist halt nunmal nicht gratis.

vom gefühl her find ich auch, sollten hotels das in ordnung finden, wenn man den dann morgens nachmeldet.
wenn ich jetzt vor lauter abends irgendwie vergess bescheid zu sagen und geh dann da morgens hin um das zu sagen,d ass noch wer da war und dann täten die mich anschnauzen was für ein verbrecher ich bin.

 

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I
ich2022
19.05.23 um 19:59
In Antwort auf schnuckweidev

Also die Frage die ich mir stelle:
Wenn du jetzt im Urlaub bist oder Geschäftsreise oder ist ja auch egal. Und da triffst du wen nettes und nimmst den mit ins Hotel wo der bei dir übernachtet...
Muss man da tags drauf die Belegung der zweiten Betthälfte noch nachzahlen, oder wie ist das?

Grüßle

Weshalb sollte eine Bekanntschaft für eine Nacht im Hotel für den Nutznießer kostenlos sein und auf Lasten von der Allgemeinheit der Hotelgäste bzw besonders dem Hoteliers?

Nenne diese Menschen, welche dies schamlos ausnutzen - Schmarotzer 

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zauderer22
20.05.23 um 12:17
In Antwort auf saskia81007hh

Ein Gast hat für die Überlassung des Zimmers zu zahlen!

Ob er in dem Zimmer schläft, sitzt, redet etc. ist dafür nicht relevant! Er hat für die Nutzung des Zimmers zu zahlen!

Kommt ein weiterer Gast hinzu, hat dieser auch zu zahlen!

Zahlt dieser Gast nicht, handelt er rechtswidrig und kriminell!

Nur weil andere Gäste Freunde, Bekannte etc. unberechtigter Weise das Zimmer kostenlos mitnutzen lassen, wird dieses Vergehen dadurch für einen selber weniger kriminell!

@saskia. Ich diskutiere nicht mit, weil mich das Thema wirklich praktisch berühren würde. Aber es fällt mir schwer, das so zu glauben. Denn nach dieser Theorie müssten entweder alle Besucher von Gästen in Hotelzimmern "bezahlen" oder nicht. Außerdem müsste es eine Art Tarif in der Art "1 Stunde kostenlos, ab 2 Stunden 1 Euro pro Stunde, ab ..." geben. Ich habe von sowas noch nie gehört und gelesen, aber ich schließe aber nichts aus.
Man stelle sich sowas mal praktisch vor. Ich hatte sehr oft Hotelzimmer mit Konferenztischen: Da wurde nicht mit leicht bekleideten Damen gefeiert. Da trafen sich auch nach den offiziellen Konferenzen Verantwortliche aus diversen Firmen zu Nachbesprechungen. Dennoch war das Hotelzimmer nicht für eine Konferenz, sondern für genau 1 Person gezahlt. Es hätte Sanktionen gegen die Hotelkette gegeben, wenn der Chef von ... nicht einmal mit anderen Verantwortlichen oder seinen Angestellten auf deren Hotelzimmern sprechen darf. Von einer Zeitordnung habe ich da auch noch nichts gehört und gelesen. Mit größter Selbstverständlichkeit wurden aber Kaffee und Schnittchen noch bis Mitternacht an die Gästezimmer serviert.
Wer jetzt damit kommt, dass im Privatbereich andere Normen gelten (vor allem wenn Liebschaften hinzukommen), dann meine ich: Gleiches Recht müsste doch für alle gelten. Der Hoteltarif ist der gleiche.
Also: Wer weiß was Seriöses, oder geht es hier um reine Willkür? Und das soll dann rechtens sein?

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zauderer22
20.05.23 um 12:20
In Antwort auf zauderer22

@saskia. Ich diskutiere nicht mit, weil mich das Thema wirklich praktisch berühren würde. Aber es fällt mir schwer, das so zu glauben. Denn nach dieser Theorie müssten entweder alle Besucher von Gästen in Hotelzimmern "bezahlen" oder nicht. Außerdem müsste es eine Art Tarif in der Art "1 Stunde kostenlos, ab 2 Stunden 1 Euro pro Stunde, ab ..." geben. Ich habe von sowas noch nie gehört und gelesen, aber ich schließe aber nichts aus.
Man stelle sich sowas mal praktisch vor. Ich hatte sehr oft Hotelzimmer mit Konferenztischen: Da wurde nicht mit leicht bekleideten Damen gefeiert. Da trafen sich auch nach den offiziellen Konferenzen Verantwortliche aus diversen Firmen zu Nachbesprechungen. Dennoch war das Hotelzimmer nicht für eine Konferenz, sondern für genau 1 Person gezahlt. Es hätte Sanktionen gegen die Hotelkette gegeben, wenn der Chef von ... nicht einmal mit anderen Verantwortlichen oder seinen Angestellten auf deren Hotelzimmern sprechen darf. Von einer Zeitordnung habe ich da auch noch nichts gehört und gelesen. Mit größter Selbstverständlichkeit wurden aber Kaffee und Schnittchen noch bis Mitternacht an die Gästezimmer serviert.
Wer jetzt damit kommt, dass im Privatbereich andere Normen gelten (vor allem wenn Liebschaften hinzukommen), dann meine ich: Gleiches Recht müsste doch für alle gelten. Der Hoteltarif ist der gleiche.
Also: Wer weiß was Seriöses, oder geht es hier um reine Willkür? Und das soll dann rechtens sein?

Wichtige Ergänzung: Ich spreche hier allerdings von angemeldeten Besuchen! Bei nicht angemeldeten kann ich mir durchaus vorstellen, dass dies nicht gestattet ist.

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zauderer22
20.05.23 um 12:23
In Antwort auf zauderer22

Wichtige Ergänzung: Ich spreche hier allerdings von angemeldeten Besuchen! Bei nicht angemeldeten kann ich mir durchaus vorstellen, dass dies nicht gestattet ist.

Außerdem ist sonnenklar, dass es kein Recht auf eine kostenlose Übernachtung als Gast eines Gastes gibt. Das stelle ich nicht in Frage!!!
Mir ging es um die Abgrenzung gegen die Grenzfälle. Das Problem haben dann leider auch die Hoteliers.

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R
raven83
20.05.23 um 14:12

Ich finde die Diskussion interessant. Ich war selbst noch nie in so einer Situation. Aber die Frage hatte ich auch schon mal im Kopf. 

Der Vergleich mit dem Schwarzfahren im Bus funktioniert nur so:
Ich steige in den Bus ein, vorne, und bezahle meine Fahrt. Unterwegs steigt jemand zu (vielleicht vom Fahrer unbemerkt in der Mitte) und sie setzt sich auf meinen Schoß - denn der Sitzplatz ist ja quasi schon bezahlt. 

Vergleiche mit Diebstahl in irgendeinem Laden funktionieren gar nicht. 

Ich habe von den Menschen hier, die im Hotelgewerbe arbeiten / gearbeitet haben, einiges gelernt, was mir nicht so klar war. 
Es gibt kleinere Güter, die sich im Hintergrund abspielen, wie eben Strom, Wasser, extra Handtücher usw, die mitgenutzt würden von einem "blinden" Gast. 
Und - wie im Bus - geht es auch darum, dass das Hotel nachvollziehbarerweise davon ausgehen kann, dass die 2. Person ihren eigenen Schlafplatz selbst bezahlen sollte. Wenn ich ein Hotel hätte, würde ich das grundsätzlich auch wollen. Zumindest, wenn es um eine Übernachtung geht. 

Und wir sind ja in einem Hotel auch GÄSTE in einem fremden Haus. Da kann man schon Respekt zeigen und die Wünsche des Eigentümers beachten. 

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J
janina3
20.05.23 um 15:31

Ich sag' mal so:
Wenn sie dich erwischen, dann zahlst du.
Wenn nicht, dann nicht ... 😉

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hardy
hardy
Gestern um 10:44

Ich finde es erstaunlich, welche gefährlichen Halbwahrheiten hier gegenseitig um die Ohren geworfen werden und das bei einem Thema, das eigentlich ganz klar geregelt ist - auch wenn das vielleicht dem einen oder anderen gegen sein gefühltes Rechtsverständnis geht. Es obligt dem Hausrecht des Hotels, was das Hotel stillschweigend akzeptiert oder nicht. Und wenn es jeman interessiert, dann einfach mal diese Frage googeln, da gibt es Mehrfache Antworten, welche auf das gleiche herauslaufen. Auch wenn sich manche hier ihrem rechtswidrigen Verhalten nicht bewusst sind, so ist es nunmal so, dass Nicht-Hausgäste ohne Bezahlung übernachten zu lassen eine Straftat darstellt. Punkt.

Trifft man in der Hotelbar einen anderen Hotelgast und nimmt diesen mit auf sein Zimmer, dann spricht da nichts dagegen, denn dieser Gast ist in dem Hotel (wenn auch in einem anderen Zimmer) gemeldet und sein Aufenthalt bezahlt.
Aber ich denke diese Diskussion handelt sich um Gäste, welche von ausserhalb des Hotels kommen.

Hier mal ein beispielhafter Auszug aus dem Internet, der es recht einleuchtend erklärt:
(URL: https://www.travelbook.de/uebernachten/hotels/gaeste-mit-aufs-hotelzimmer-nehmen)

Es ist nicht ungewöhnlich, dass man auch im Urlaub nette Bekanntschaften schließt und sie dann zu sich einlädt. Doch wenn es sich bei der Unterkunft nicht um eine Ferienwohnung handelt, sondern um ein Hotel, stellt sich die Frage: Sind Gäste überhaupt erlaubt? Die Antwort: Es kommt darauf an...

Ein Hotelzimmer dient nicht nur zum Übernachten. Manchmal will man Bekannte empfangen oder mit jemandem ungestört ein paar Stunden verbringen. Und wer beruflich reist, nutzt das Hotelzimmer womöglich für ein Meeting. Aber ist es überhaupt erlaubt, im Hotel Gäste mit auf das Zimmer zu nehmen?

Antwort: Das entscheidet einzig und allein das Hotel, denn es hat Hausrecht. Meist müsse der Besuch an der Rezeption angekündigt werden, erklärt die Sprecherin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga, Stefanie Heckel. Beispiel: „Ein Ehepaar hat im Sommer ein schönes Doppelzimmer mit Balkon und Meerblick an der Ostsee gebucht. Hier wird voraussichtlich nichts dagegen sprechen – sofern offiziell gemeldet –, dass sich ein befreundetes Paar das Hotelzimmer einmal anschauen darf.“ Das hat schließlich auch einen Werbeeffekt.

Definitiv verboten: Gäste, die im Hotel über Nacht bleiben Während tagsüber der kurze Besuch erlaubt sein kann, ist das Übernachten von Gästen dagegen verboten. „Definitiv nicht erlaubt wäre, dass der Besuch über Nacht bleibt, die Luftmatratze aufpustet und aus einem bezahlten Doppelzimmer heimlich, still und leise ein nichtbezahltes Vier-Personen-Zimmer wird“, sagt Heckel. Das hat laut Dehoga auch mit dem deutschen Recht zu tun. Mitreisende Gäste müssen laut Bundesmeldegesetz (BMG) angemeldet werden.

Zuschlag bei Aufenthalt weiterer Personen im Hotelzimmer Ähnlich regeln das beispielsweise die Hotels der Accor-Marken. Sie geben als Maßgabe für Urlauber im Hotel vor: Gäste empfangen ist in Ordnung, aber nicht zum Übernachten. Sollte Ihr Besuch die Nacht in Ihrem Hotelzimmer verbringen, wird Ihnen das bei der Abreise verrechnet – und meist sogar mit einem zusätzlichen Aufschlag auf den Grundpreis. Beim Aufenthalt weiterer Personen verlange man einen entsprechenden Zuschlag, teilt ein Sprecher mit. Und der fremde Gast muss sich, bevor er das Zimmer betritt, erst einmal an der Rezeption anmelden.
 

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schnuckweidev
schnuckweidev
Gestern um 13:22
In Antwort auf hardy

Ich finde es erstaunlich, welche gefährlichen Halbwahrheiten hier gegenseitig um die Ohren geworfen werden und das bei einem Thema, das eigentlich ganz klar geregelt ist - auch wenn das vielleicht dem einen oder anderen gegen sein gefühltes Rechtsverständnis geht. Es obligt dem Hausrecht des Hotels, was das Hotel stillschweigend akzeptiert oder nicht. Und wenn es jeman interessiert, dann einfach mal diese Frage googeln, da gibt es Mehrfache Antworten, welche auf das gleiche herauslaufen. Auch wenn sich manche hier ihrem rechtswidrigen Verhalten nicht bewusst sind, so ist es nunmal so, dass Nicht-Hausgäste ohne Bezahlung übernachten zu lassen eine Straftat darstellt. Punkt.

Trifft man in der Hotelbar einen anderen Hotelgast und nimmt diesen mit auf sein Zimmer, dann spricht da nichts dagegen, denn dieser Gast ist in dem Hotel (wenn auch in einem anderen Zimmer) gemeldet und sein Aufenthalt bezahlt.
Aber ich denke diese Diskussion handelt sich um Gäste, welche von ausserhalb des Hotels kommen.

Hier mal ein beispielhafter Auszug aus dem Internet, der es recht einleuchtend erklärt:
(URL: https://www.travelbook.de/uebernachten/hotels/gaeste-mit-aufs-hotelzimmer-nehmen)

Es ist nicht ungewöhnlich, dass man auch im Urlaub nette Bekanntschaften schließt und sie dann zu sich einlädt. Doch wenn es sich bei der Unterkunft nicht um eine Ferienwohnung handelt, sondern um ein Hotel, stellt sich die Frage: Sind Gäste überhaupt erlaubt? Die Antwort: Es kommt darauf an...

Ein Hotelzimmer dient nicht nur zum Übernachten. Manchmal will man Bekannte empfangen oder mit jemandem ungestört ein paar Stunden verbringen. Und wer beruflich reist, nutzt das Hotelzimmer womöglich für ein Meeting. Aber ist es überhaupt erlaubt, im Hotel Gäste mit auf das Zimmer zu nehmen?

Antwort: Das entscheidet einzig und allein das Hotel, denn es hat Hausrecht. Meist müsse der Besuch an der Rezeption angekündigt werden, erklärt die Sprecherin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga, Stefanie Heckel. Beispiel: „Ein Ehepaar hat im Sommer ein schönes Doppelzimmer mit Balkon und Meerblick an der Ostsee gebucht. Hier wird voraussichtlich nichts dagegen sprechen – sofern offiziell gemeldet –, dass sich ein befreundetes Paar das Hotelzimmer einmal anschauen darf.“ Das hat schließlich auch einen Werbeeffekt.

Definitiv verboten: Gäste, die im Hotel über Nacht bleiben Während tagsüber der kurze Besuch erlaubt sein kann, ist das Übernachten von Gästen dagegen verboten. „Definitiv nicht erlaubt wäre, dass der Besuch über Nacht bleibt, die Luftmatratze aufpustet und aus einem bezahlten Doppelzimmer heimlich, still und leise ein nichtbezahltes Vier-Personen-Zimmer wird“, sagt Heckel. Das hat laut Dehoga auch mit dem deutschen Recht zu tun. Mitreisende Gäste müssen laut Bundesmeldegesetz (BMG) angemeldet werden.

Zuschlag bei Aufenthalt weiterer Personen im Hotelzimmer Ähnlich regeln das beispielsweise die Hotels der Accor-Marken. Sie geben als Maßgabe für Urlauber im Hotel vor: Gäste empfangen ist in Ordnung, aber nicht zum Übernachten. Sollte Ihr Besuch die Nacht in Ihrem Hotelzimmer verbringen, wird Ihnen das bei der Abreise verrechnet – und meist sogar mit einem zusätzlichen Aufschlag auf den Grundpreis. Beim Aufenthalt weiterer Personen verlange man einen entsprechenden Zuschlag, teilt ein Sprecher mit. Und der fremde Gast muss sich, bevor er das Zimmer betritt, erst einmal an der Rezeption anmelden.
 

oh Gott, ja!
vergesst nicht die kurtaxe!!!

ja ok. aber wie ist es im ausland? das betrifft ja jetzt deutsche hotels.
andere länder, andere sitten?

ich denke am besten ist es, den gast einfach anzumelden.
oder, wenns tasächlich keine rezeptionsbesetzung in der nacht gibt, das am nächsten morgen nachzuholen.

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schnuckweidev
schnuckweidev
Gestern um 13:23

hä? aber in einer ferienwohnung darf man doch auch nicht mitnehmen, wen man will? da gibts ja auch presie für jede person einzeln?

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hardy
hardy
13:25
In Antwort auf schnuckweidev

oh Gott, ja!
vergesst nicht die kurtaxe!!!

ja ok. aber wie ist es im ausland? das betrifft ja jetzt deutsche hotels.
andere länder, andere sitten?

ich denke am besten ist es, den gast einfach anzumelden.
oder, wenns tasächlich keine rezeptionsbesetzung in der nacht gibt, das am nächsten morgen nachzuholen.

Die rechtliche Situation ist auch im Ausland mit der deutschen vergleichbar. In manchen Ländern ist es sogar schlimmer - Gefängnisstrafen möglich.

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hardy
hardy
13:30
In Antwort auf schnuckweidev

hä? aber in einer ferienwohnung darf man doch auch nicht mitnehmen, wen man will? da gibts ja auch presie für jede person einzeln?

Bei einer Ferienwohnung kommt es darauf an, wie der Mietvertrag aussieht. Buchst du die Ferienwohnung auf Basis der Personenanzahl, dann kannst du nicht mehr Personen dort übernachten lassen (sonst buchst du für dich alleine eine Ferienwohnung und deine Familie kommt dann "zufällig vorbei".

Ist die Miete pauschal über den Zeitraum unabhängig kommt es auf den Vermieter an - auch hier gilt, wie beim Hotel, das Hausrecht, was akzeptiert wird oder nicht gern gesehen wird.
 

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