Vom Gesetz her ist es weder Vergewaltigung noch Nötigung. Vielleicht das Brustgegrapsche, aber das würde für eine Anklage denke ich nicht reichen.
Ich selber habe mein erstes Mal ähnlich erlebt, wie du dein Erlebnis beschrieben hast. Ich habe ihn angezeigt, bis zum Gericht ist es nie gekommen. Ich hätte nein sagen müssen oder mich körperlich wehren müssen.
Aaaber: das heißt nicht, dass du übertreibst oder lügst. Für dich war es ein sexueller Übergriff. Nicht für einen Anwalt, aber eben emotional. Und das kann tiefe Wunden herbeiführen, wie scheinbar bei dir. Es ist etwas sehr intimes passiert, was du nicht wolltest. Der Typ hat, denke ich, nicht mal gecheckt, dass er was falsches gemacht hat.
Ich kann dir nur raten, dich jemanden anzuvertrauen, um es zu verarbeiten.
Alles gute dieser Welt für dich