ozan_12442687Sowas passiert Männern ganz genauso.
Du sagst ja "[...] trotzdem darauf eingelassen habt."
Also wurde dem ganzen ja letztendlich zugestimmt. Auch wenn ne Stunde früher noch nicht zugestimmt wurde.
Du meinst ja schon das "Schamgefühl", wenn man im Nachhinein erkennt, dass der andere eigentlich so überhaupt nicht zu einem passt und man sich halt überreden lies?
Ich glaub, das passiert vielen irgendwann Mal, egal ob männlein oder weiblein. Mir bisher nur innerhalb einer Beziehung, aber da macht mans dann auch dem Partner zu Liebe. Vielleicht kommt daher das Schamgefühl, man sucht hinterher nach einem Grund, wieso man sich überreden lies. Und innerhalb einer Beziehung ists nunmal einfach (aus Liebe zum Partner), beim ONS dagegen verwirrend. Lernen über solche Situationen zu stehen festigt auch den Charakter bzw. das Selbstbewusstsein denke ich.
Das neue "Nein heißt nein Gesetz" ist in seiner grundsätzlichen Intention absolut richtig, aber wie du schon sagst, die Realität ist komplex. Es wurde leider nach einer emotional sehr aufgeheizten Debatte innerhalb kurzer Zeit verabschiedet und so wie es jetzt gerade aussieht, ist es nicht gut.
( Fängt mit dem Gruppenstrafbestand an. Wenn ich mit 2 Kumpels feiern bin und wir lernen dort 2 andere Typen kennen, die wir lustig finden und entschließen uns zusammen zum nächsten Club zu gehen und einer der beiden begrapscht auf dem Weg ne Frau, würde ich und meine Kumpels direkt mit angezeigt und verurteilt werden können, obwohl ich nichts gemacht habe und den Typen gerade Mal seit 1-2 Stunden kenne. Selbst wenn ich ihm direkt eine Watsche verpasse um mitzuteilen, dass ichs scheiße fand was er tat. Das nur nebenbei. )
Der Teil über den Nicht-Willen ist leider etwas schwammig, bzw. lässt er zuviel Raum für ungerechtfertigte Bestrafung. Z.b. wäre mir folgendes möglich: Aus irgend einem Grund bin ich stinksauer auf (m)eine Freundin, möchte die Beziehung auch beenden, es ihr davor aber noch so richtig "heimzahlen". ( Auch wenn ich selbst sowas für völlig falsch halte, "Racheakte" kommen nunmal oft vor bei bröckelnden Beziehungen oder Enttäuschungen, Stichwort Auto zerkratzen oder Nacktbilder veröffentlichen).
Ich lass mir erstmal nichts anmerken und warte auf nen Tag, an dem sie Lust auf Sex hat. Ich brauche nur erstmal Nein zu sagen und mich dann doch noch verführen lassen, behaupte hinterher das geschah gegen meinen Willen und zeig sie an. Schon hab ich ihr ne ordentliche Portion Ärger aufgehalst, ganz egal wie der Richter am Ende entscheidet. Das klingt vielleicht nach einem unwahrscheinlichen Fall, aber es kam auch schon mit dem alten Gesetz immer wieder vor, dass erst vor Gericht oder gar nach einer Verurteilung das "Opfer" damit rausrückte, dass nichts dergleichen geschah(-->Racheakt).
Ich kann zwar nicht sagen, ich wüsste wie man das Gesetz besser hätte formulieren können, ich bin auch kein Jurist. Aber ich bin mir sicher, wenn der Gesetzgeber sich etwas mehr Zeit hätte lassen, wär was besseres raus gekommen. Aber ist natürlich zum einen ein heikles Thema und dann sicherlich auch ziemlich schwierig ein möglichst gut funktionierendes, gerechtes Gesetz dafür zu schaffen...