Omg
Also erstmal hast du nichts zu befürchten. Das was du schilderst nennt man sexuelle Nötigung ( 177 Abs 1) eventuell zählt es als Vergewaltigung ( 177 Abs, 2),.Näheres müsste man Prüfen. Es wäre zu prüfen ob eventuell auch noch ein Straftatbestand nach 182 StGB in Betracht kommt.