nic_12332186Rechtlich 2
mist, da hat das olle Forensystem den Rest von meinem Beitrag in Luft aufgelöst!!!
also weiter:
(solange du ihn...) freiwillig und aus eigenem Wunsch "willst".
14 bis 15 ist das problematische Alter. Hier will dich der Gesetzgeber beschützen und dafür sorgen, dass du nicht ausgenutzt wirst. Du darfst also mit so richtig offiziell erwachsenen keine One-night-stands haben bzw. DIE dürfen keine mit dir haben.
Grundlegend ist da dennoch alles erlaubt, wenn es sich um eine Liebesbeziehung handelt, aber auf jeden Fall wird es Problematisch, wenn dein Freund "über" 21 Jahre alt ist. Am Tag nach seinem 21. Geburtstag ist er dann aber leider schon älter und die "Ausnutzung" durch Sex ist wiederum unter Strafe verboten. Wenn sich jetzt jemand daran stört, dass ihr etwas miteinander habt, müsst ihr euch beide einige unangenehme Fragen gefallen lassen.
Das "Verbot" für deine Situation ergibt sich übrigens aus dem 182 StgB. Und hierzu gibt es ein eben entscheidendes Rechtskommentar:
" 182 findet aber keine Anwendung wenn es sich um eine Liebesbeziehung handelt, da es hier am begrifflichen Mißbrauch fehlt. Auch Geschenke die während einer Liebesbeziehung gemacht wurden, fallen nicht unter die Rubrik Entgeld. Nutzte der Täter eine Zwangslage aus, handelte es sich zu keinem Zeitpunkt um eine Liebesbeziehung. "
Soll heißen: Sex in einer "echten" Liebesbeziehung wird nicht bestraft. Das ist der aktuelle Stand der Dinge :-)
Abschließend: Ich bin kein Rechtsanwalt und in Deutschland dürfen nur Rechtsanwälte einen Rechtsrat erteilen - Das hier ist nur meine bescheidene und unverbindliche Meinung zu dem Thema und erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit!