Abgesehen davon, ....
... daß die Bilder mehr als harmlos sind, dürfen Bilder von dritten nicht ohne deren Einwilligung veröffentlicht werden. - Ausnahme z.B. Bilder von Massenveranstaltungen, Menschenansammlung an einer Bushaltestelle etc.
Du kannst rechtlich dagegen vorgehen, wenn die Betroffene Person über einen mit dem Internetrecht vertrauten Anwalt, den Betreiber der Site mittels Unterlassungsklage auffordert, die Bilder von der Site zu nehmen.
Die Kosten hierzu übernimmt zunächst Dein Privatrechtsschutz und dieser holt sich die Kosten vom Sitebetreiber wieder (Verursacherprinzip).