90% aller Anzeigen wegen Vergewaltigungen enden mit einem Freispruch oder werden gar nicht erst zur Anklage zugelassen.
Der häufigste Grund ist - entgegen landläufiger Vermutungen - gar nicht der, dass am Ende doch nur Aussage gegen Aussage stehen würde, was nur zu einem Freispruch mangels an Beweisen führen können, sondern der, dass ein unmissverständliches "NEIN" der Frau zynischer Weise keinerlei Rechtsbedeutung besitzt. Nur, wenn der Mann den sexuellen Unwillen der Frau mit massiver Körpergewalt überwältigt, liegt juristisch eine Vergewaltigung vor.
Das bedeetet im Umkehrschluss, wenn die Frau unmissverständlich "NEIN" sagt, auch mehrfach, den Mann mehrfach unter Tränen bittet, endlich aufhört, aber sich eben aus Angst vor einer Eskalation, also aus Angst um ihr Leben, alles über sich ergehen lässt, liegt juristisch "einvernehmlicher GV" vor - :beurk: - in deutscher Skandal.
Was haltet von einer Einführung einer sogenannten "Vergewaltigung light" in das StGB, das auch den GV gegen den unmissverständlich zum Ausdruck gebrachten Willen der Frau unter Strafe stellt; ich hätte da auch einen Vorschlag:
"Wer gegen den ausdrücklich erklärten Willen der Frau sexuelle Handlungen an dieser vornimmt, ohne dass diese den sexuellen Unwillen durch plötzliches aktives Mitwirken an den sexuellen Handlungen selbst neutralisiert hat, wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Sind die sexuellen Handlungen mit einem Eindringen in den Körper der Frau verbunden, so lautet die Strafe Freiheitsstrafe sechs Monate bis zu zehn Jahre"