Ballbustting?
Hallo meine lieben, mein bester Freund möchte das ich ihm Helfe. Und ich habe zugestimmt, das ich ihm helfe. ich soll ihm in die Eier treten.
Er will noch von mir, das ich mit ihm dann sexy rede und ein Thema suchen soll.
Ich bin da Planungslos vielleicht könnt ihr mir helfen ?
Welches Thema? und wie soll ich mit ihm sexy reden ?
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Gehört habe ich davon, geshen habe ich es auch und denke mir nur...WARUM?!
Aber gut, wenn er drauf steht und es ihn befridigt...sind ja seine eigenen...
Brrrr...bei dem Gedanken zieht sich bei mir alles zusammen
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Gehört habe ich davon, geshen habe ich es auch und denke mir nur...WARUM?!
Aber gut, wenn er drauf steht und es ihn befridigt...sind ja seine eigenen...
Brrrr...bei dem Gedanken zieht sich bei mir alles zusammen
Genau wem es gefällt soll es machen, und ich finde es interessant einen Mann in die Eier zu treten bestimmt wollen das viele Frauen das ausprobieren.
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Genau wem es gefällt soll es machen, und ich finde es interessant einen Mann in die Eier zu treten bestimmt wollen das viele Frauen das ausprobieren.
sicher nicht.
ich finde das absolut befremdlich.
vor allem hätte ich auch keine lust irgendwelchen freunden "sexuelle gefallen" zu tun.
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Genau wem es gefällt soll es machen, und ich finde es interessant einen Mann in die Eier zu treten bestimmt wollen das viele Frauen das ausprobieren.
.. macht richtig Laune! Aber - den Mann richtig fixieren, also eine Art Andreas-Kreuz, Hände und Beine weit auseinander.. und - knebeln!.. sonst wird die Veranstaltung zu laut! Lass dir nicht einreden, dabei High-Heels zu tragen, weil den das besonders aufgeilt.., du knickst sonst beim Zutreten mit dem Standbein um! Dann tut dir am Ende der verstauchte Knöchel mehr weh wie dem die Eier! Und mach ihm den Schwanz vorher steif! Der darf nicht runterhängen. Kräftig zutreten, die Anzahl der Tritte wird vorher abgesprochen, zum "Einstieg" sind 10 zu empfehlen, das kann dann gesteigert werden..., wichtig ist, die Glocken dürfen nicht weiter anschwillen als Tischtennis-Bälle, also Tennisbälle wäre dann schon was für Extrem-Masos...
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.. macht richtig Laune! Aber - den Mann richtig fixieren, also eine Art Andreas-Kreuz, Hände und Beine weit auseinander.. und - knebeln!.. sonst wird die Veranstaltung zu laut! Lass dir nicht einreden, dabei High-Heels zu tragen, weil den das besonders aufgeilt.., du knickst sonst beim Zutreten mit dem Standbein um! Dann tut dir am Ende der verstauchte Knöchel mehr weh wie dem die Eier! Und mach ihm den Schwanz vorher steif! Der darf nicht runterhängen. Kräftig zutreten, die Anzahl der Tritte wird vorher abgesprochen, zum "Einstieg" sind 10 zu empfehlen, das kann dann gesteigert werden..., wichtig ist, die Glocken dürfen nicht weiter anschwillen als Tischtennis-Bälle, also Tennisbälle wäre dann schon was für Extrem-Masos...
Ich glaube biggi6606 hat etwas Erfahrung und vielleicht hast du für sie ja noch weitere Tipps.
Eine solche Sache würde ich an mir niemals zulassen, aber besonders dieses verursacht doch massive Schmerzen über Tage! Ein Lustschmerz, der zeitig wieder abklingt, ist ja ok ... aber was genau bewegt mich dazu mich mehrere Tage in den quasi invaliden Status treten zu lassen? Es ist eine ernst gemeinte Frage. Ich weiß wohl, dass es weitere Praktiken gibt, die noch deutlich mehr an Grausamkeit aufweisen.
Was ist dazu die Meinung von Menschen die es einfordern oder ausüben?
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sicher nicht.
ich finde das absolut befremdlich.
vor allem hätte ich auch keine lust irgendwelchen freunden "sexuelle gefallen" zu tun.
Ich würde das auch nie machen. Wusste nicht mal, dass es sowas gibt.
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Genau wem es gefällt soll es machen, und ich finde es interessant einen Mann in die Eier zu treten bestimmt wollen das viele Frauen das ausprobieren.
Das finde ich jetzt so gar nicht interessant. Eher zieht sich mir schon nur bei der Vorstellung ihm weh tun zu müssen, alles zusammen. Freude macht mir das nicht und deshalb mach ich das nicht.
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furchtbarer gedanke, so einen eier-spitz zu bekommen
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also eier treten habe ich auch schon gemacht auch eier quetschen... also ich fand es sehr lustig und erregend wie er am schluss gekommen ist ....
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Genau wem es gefällt soll es machen, und ich finde es interessant einen Mann in die Eier zu treten bestimmt wollen das viele Frauen das ausprobieren.
Also, dass es Situationen als Frau gibt, wo man einem Herrn in die Eier treten will ... jo - klar!
Wenn es aber dein Mann oder dein Freund ist ... warum solltest du ihn derart verletzen wollen und findest das interessant?
Das ist ja nicht nur mit Schmerzen verbunden, die lange Anhalten, sondern auch mit diversen anderen reparablen und irrreparblen Schäden verbunden.
Das Ding ist doch einfach ... Ratschläge wie feste Zutreten sind mir doch wirklich schleirhaft ...
Ratschläge dazu sind im Netz frei verfügbar ... die Risiken dazu auch!
# niemals mit der Fußspitze oder mit Schuhen
# feste Zutreten eh nicht, nie aus dem Schwung
# den Mann fixieren auf keinen Fall, damit er im Fall der Fälle selber eine Schutzhaltung einnehmen kann
# ab Schwellung jeder Art liegt breits eine leichte bis schwerwiegende Verletzung vor
nun ... ich als Unwissender hab da mal ein paar Infos aus dem Netz gezogen.
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Also, dass es Situationen als Frau gibt, wo man einem Herrn in die Eier treten will ... jo - klar!
Wenn es aber dein Mann oder dein Freund ist ... warum solltest du ihn derart verletzen wollen und findest das interessant?
Das ist ja nicht nur mit Schmerzen verbunden, die lange Anhalten, sondern auch mit diversen anderen reparablen und irrreparblen Schäden verbunden.
Das Ding ist doch einfach ... Ratschläge wie feste Zutreten sind mir doch wirklich schleirhaft ...
Ratschläge dazu sind im Netz frei verfügbar ... die Risiken dazu auch!
# niemals mit der Fußspitze oder mit Schuhen
# feste Zutreten eh nicht, nie aus dem Schwung
# den Mann fixieren auf keinen Fall, damit er im Fall der Fälle selber eine Schutzhaltung einnehmen kann
# ab Schwellung jeder Art liegt breits eine leichte bis schwerwiegende Verletzung vor
nun ... ich als Unwissender hab da mal ein paar Infos aus dem Netz gezogen.
.. zeig mir mal ein Ballbusting ohne jede Schwellung!! Das hier ist ein Erfahrungsaustausch, keine Vorlesestunde aus dem Internet von Leuten, die "mitreden" wollen und absolut null Ahnung haben...
sorry, lesen können hier glaube die meisten selber, ist also nicht böse gemeint...
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Euch ist schon klar das dies Hodenkrebs verursachen kann!
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also eier treten habe ich auch schon gemacht auch eier quetschen... also ich fand es sehr lustig und erregend wie er am schluss gekommen ist ....
Wie fest hast du denn zugetreten?
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also eier treten habe ich auch schon gemacht auch eier quetschen... also ich fand es sehr lustig und erregend wie er am schluss gekommen ist ....
Das ist natürlich eine Frage der Dosierung - auch wenn der Partner nach Lustschmerz verlangt, sollte das vielleicht nicht unbedingt in der Konsequenz stattfinden wie Biggi das weiter oben schilderte . Wenn der Mann drauf steht und die Frau es in irgendeiner Form genießen kann oder lustig findet, reichen doch auch zaghaftere "Stupser" um kurzzeitige Reaktionen auszulösen.
Ich finde es bspw. immer prickelnd, wenn eine Frau sich darüber amüsiert - ohne ernste Folgen oder große Schmerzen zu verursachen. Was der Freund der TS als anregenden dirty talk versteht, sollte er schon selbst mitteilen...
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Warum nicht wenn er es will dann tritt ihn halt dir tut es ja nicht weh. Zumindest meiner Meinung nach
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.. zeig mir mal ein Ballbusting ohne jede Schwellung!! Das hier ist ein Erfahrungsaustausch, keine Vorlesestunde aus dem Internet von Leuten, die "mitreden" wollen und absolut null Ahnung haben...
sorry, lesen können hier glaube die meisten selber, ist also nicht böse gemeint...
Gehe mit deinem Wissen und Ratschlägen verantwortungsvoll um.
Was du deinem Partner im gegenseitigen Einverständnis an Praktiken zukommen lässt, ist vermutlich ein Prozess mit viel gewachsener Erfahrung und dem Wissen über Grenzen und Folgen.
Aber der Ratschlag "all in" bei einem Laien, ohne dabei zu reflektieren was ich dabei auch falsch machen kann, halte ich für nicht vertretbar und fahrlässig!
Ich bin mir sicher, dass du ihr per PN ein paar Dinge erklären kannst, die ihr weiterhelfen.
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ein fester tritt in die glocken-und den typ haut's aus den socken....
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Euch ist schon klar das dies Hodenkrebs verursachen kann!
Und nicht nur das!
Es können Hämatome in den Nüsschen entstehen, die nicht nur extrem schmerzhaft sind, sondern zum Verlusst der Klöten führen können.
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Und nicht nur das!
Es können Hämatome in den Nüsschen entstehen, die nicht nur extrem schmerzhaft sind, sondern zum Verlusst der Klöten führen können.
Es kann auch zur Zeugungsunfähigkeit führen.
Ein guter Freund von mir hat diese Spielart über Jahre hinweg genossen. Hoden hat er inzwischen nur mehr einen.
Eigene Kinder bleiben ihm ganz verwehrt.
Nichts gegen sexuelle Spielarten. Aber Anderen oder auch sich selbst sollte man nicht schaden.
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Es kann auch zur Zeugungsunfähigkeit führen.
Ein guter Freund von mir hat diese Spielart über Jahre hinweg genossen. Hoden hat er inzwischen nur mehr einen.
Eigene Kinder bleiben ihm ganz verwehrt.
Nichts gegen sexuelle Spielarten. Aber Anderen oder auch sich selbst sollte man nicht schaden.
Mir ist vor Jahren mal unser Hund unten reingesprungen, das Resultat war ein Krankenhausaufenthalt mit einer OP. (Es konnte nur das Anspringen von unserer Paula gewesen sein, ein knapp mittelgroßer Mischlingshund von der Größe eines Coccers). Ich kann daher vor diesen Tritten in die Eier nur deutlich warnen! Die Behandlung war kein Kinderspiel!
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Genau wem es gefällt soll es machen, und ich finde es interessant einen Mann in die Eier zu treten bestimmt wollen das viele Frauen das ausprobieren.
Ich gehöre nicht zu den Frauen die das ausprobieren wollen.
Auch wenn ich jetzt als Moralapostel, Kirchenfan oder als verklemmte Mittelaltertussi rüberkomme, aber sexueller Spaß sollte seine Grenzen haben.
Und die sind spätestens dann überschritten wenn es dem Körper schadet. Denn man hat nur den einen.
Und manche Schäden lassen sich nicht mehr reparieren.
Der für mich einzige Grund einen Mann in die Weichteile zu treten wäre wenn ich mich verteidigen müsste.
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Hallo meine lieben, mein bester Freund möchte das ich ihm Helfe. Und ich habe zugestimmt, das ich ihm helfe. ich soll ihm in die Eier treten.
Er will noch von mir, das ich mit ihm dann sexy rede und ein Thema suchen soll.
Ich bin da Planungslos vielleicht könnt ihr mir helfen ?
Welches Thema? und wie soll ich mit ihm sexy reden ?
Ich persönlich kann den Wunsch überhaupt nicht verstehen. Ganz abgesehen davon, kann ich dir auch nicht dazu raten, ihm den "Wunsch" zu erfüllen. Das kann zu ernsthaften Verletzungen bei ihm führen.
ich bin kein Jurist, aber ich könnte mir vorstellen, dass es sogar eine Straftat sein könnte, da sich jeder halbwegs vernünftige Menschen über die möglichen Folgen klar sein sollte.
Da spielt such sein ausgesprochener Wunsch nur eine nachrangige Rolle.
Es ist und bleibt ggf. eine schwere Körperverletzung.
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Ich persönlich kann den Wunsch überhaupt nicht verstehen. Ganz abgesehen davon, kann ich dir auch nicht dazu raten, ihm den "Wunsch" zu erfüllen. Das kann zu ernsthaften Verletzungen bei ihm führen.
ich bin kein Jurist, aber ich könnte mir vorstellen, dass es sogar eine Straftat sein könnte, da sich jeder halbwegs vernünftige Menschen über die möglichen Folgen klar sein sollte.
Da spielt such sein ausgesprochener Wunsch nur eine nachrangige Rolle.
Es ist und bleibt ggf. eine schwere Körperverletzung.
..Warum sollte die Erfüllung eines persönlichen Wunsches eine Straftat sein? .. Außer mich bittet jemand, ihm dazu zu verhelfen, vorfristig vor seinen Schöpfer zu treten? In dem Fall müsste er schon selber von seinem "Recht auf vorzeitiges Ableben" Gebrauch machen...
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..Warum sollte die Erfüllung eines persönlichen Wunsches eine Straftat sein? .. Außer mich bittet jemand, ihm dazu zu verhelfen, vorfristig vor seinen Schöpfer zu treten? In dem Fall müsste er schon selber von seinem "Recht auf vorzeitiges Ableben" Gebrauch machen...
Das ist es tatsächlich nicht, selbst wenn er (ungewollt!) dadurch anschließend vor den "Schöpfer" (wer das auch immer sein soll) antreten "darf" (solange keine Tötungsabsicht vorliegt...). Sonst würde sich ja jeder zahnarzt oder gar Chirurg ständig strafbar machen (auch bei Operationen kann etwas schief gehen, dass man sie nicht überlebt!).
Wie gesagt, solche Praktiken sind nicht nur absoluter Irrsinn, die sind dazu kreuzgefährlich (wenn schon eine kleine Hundepfote mitihren Krallen solche Folgen auslösen kann!).
Ich hatte damals einfach nur Glück gehabt, dass die das in der Dresdner Uniklinik wieder "reparieren" konnten; ohne Spätfolgen für mich!
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Kannst du deine Antwort nicht finden?
Da wird jetzt aber alles in einen Topf geworfen....
Natürlich birgt jede ärztliche Behandlung Risiken, worüber ein Patient auch aufgeklärt wird, falls noch möglich. Der Arzt handelt in aller Regel um zu helfen, also in guter Absicht....
Aber es muss nicht jede Handlung straffrei sein, nur weil es sich jemand gewünscht hat. Das gilt sicher auch schon bevor eine Handlung zum Tot führt.
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Da wird jetzt aber alles in einen Topf geworfen....
Natürlich birgt jede ärztliche Behandlung Risiken, worüber ein Patient auch aufgeklärt wird, falls noch möglich. Der Arzt handelt in aller Regel um zu helfen, also in guter Absicht....
Aber es muss nicht jede Handlung straffrei sein, nur weil es sich jemand gewünscht hat. Das gilt sicher auch schon bevor eine Handlung zum Tot führt.
Ok, ich hatte vergessen, diverse Kampfsportarten wie das Boxen oder Wrestling zu erwähnen. Auch bei solchen Kämpfen hat schon so mancher ins Gras (oder heißt es hier "in den Ringboden"?) gebissen.
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Ok, ich hatte vergessen, diverse Kampfsportarten wie das Boxen oder Wrestling zu erwähnen. Auch bei solchen Kämpfen hat schon so mancher ins Gras (oder heißt es hier "in den Ringboden"?) gebissen.
.. siehste, jetzt kommen wir der Sache schon näher! Beim Profi-Boxen steigen die in den Ring und dürfen sich tot schlagen.. (also das ist schon passiert, auch Langzeitfolgen usw.) wenn die Einschaltquote stimmt und der Dollar rollt, dann ist das alles legal! Und da soll ich mich wegen paar Tritte in die Eier strafbar machen, wenn der mich auch noch höflichst darum bittet?? .. Lächerlich!
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Nicht alles was hinkt ist auch ein Vergleich.
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.. siehste, jetzt kommen wir der Sache schon näher! Beim Profi-Boxen steigen die in den Ring und dürfen sich tot schlagen.. (also das ist schon passiert, auch Langzeitfolgen usw.) wenn die Einschaltquote stimmt und der Dollar rollt, dann ist das alles legal! Und da soll ich mich wegen paar Tritte in die Eier strafbar machen, wenn der mich auch noch höflichst darum bittet?? .. Lächerlich!
Strafbar machst du dich damit sicher nicht, wenn der das so wünscht. Aber hat man nicht auch zuweilen ein bissel Verantwortung dem Nächsten bzw. seiner Gesundheit gegenüber?
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Nicht alles was hinkt ist auch ein Vergleich.
.. Danke, dass du mir recht gibst.., also weil deine Aussage heisst ja im Umkehrschluss - nicht jeder Vergleich hinkt -... und genau DAS meinte ich.., egal ob man das Vergleich nennt oder Parallelen ziehen... -LG-
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Strafbar machst du dich damit sicher nicht, wenn der das so wünscht. Aber hat man nicht auch zuweilen ein bissel Verantwortung dem Nächsten bzw. seiner Gesundheit gegenüber?
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 228 Einwilligung
Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.
--> Ich würde annehmen, dass es gegen die gute Sitte verstoßt, und daher rechtswidrig wäre.
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Und nicht nur das!
Es können Hämatome in den Nüsschen entstehen, die nicht nur extrem schmerzhaft sind, sondern zum Verlusst der Klöten führen können.
Wenn es dumm läufr köbnnen Gerinnsel auch Spermatozelen verursachen, die irgendwann operiert werden müssen, was irgendwann zu Unfruchtbarkeit führt.
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Mir ist vor Jahren mal unser Hund unten reingesprungen, das Resultat war ein Krankenhausaufenthalt mit einer OP. (Es konnte nur das Anspringen von unserer Paula gewesen sein, ein knapp mittelgroßer Mischlingshund von der Größe eines Coccers). Ich kann daher vor diesen Tritten in die Eier nur deutlich warnen! Die Behandlung war kein Kinderspiel!
Ah - da haben wir die Spermatozele ja schon.
Aber warum steht da, ein Trauma war nicht erinnerlich wenn du doch weißt, dass der Hund mit dir kollidiert ist? Hat mal wieder der Arzt nicht richtig zugehört wie das bei den Weisskitteln üblich ist?
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..Warum sollte die Erfüllung eines persönlichen Wunsches eine Straftat sein? .. Außer mich bittet jemand, ihm dazu zu verhelfen, vorfristig vor seinen Schöpfer zu treten? In dem Fall müsste er schon selber von seinem "Recht auf vorzeitiges Ableben" Gebrauch machen...
> Warum sollte die Erfüllung eines persönlichen Wunsches eine Straftat sein?
Diese Frage lässt sich beantworten: Weils im Strafgesetzbuch so steht und zwar wie folgt:
| StGB § 228 - Einwilligung:
| Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt,
| handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen
| die guten Sitten verstößt.
Ein Richter könnte der Ansicht sein, dass Ballbusting eine Unsitte ist und auch bei Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt, sodass trotz Einwilligung der Person, die den Wunsch hat, Rechtswidrigkeit vorliegt.
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Das ist es tatsächlich nicht, selbst wenn er (ungewollt!) dadurch anschließend vor den "Schöpfer" (wer das auch immer sein soll) antreten "darf" (solange keine Tötungsabsicht vorliegt...). Sonst würde sich ja jeder zahnarzt oder gar Chirurg ständig strafbar machen (auch bei Operationen kann etwas schief gehen, dass man sie nicht überlebt!).
Wie gesagt, solche Praktiken sind nicht nur absoluter Irrsinn, die sind dazu kreuzgefährlich (wenn schon eine kleine Hundepfote mitihren Krallen solche Folgen auslösen kann!).
Ich hatte damals einfach nur Glück gehabt, dass die das in der Dresdner Uniklinik wieder "reparieren" konnten; ohne Spätfolgen für mich!
Mit Einwilligung erfolgende zahnärztliche oder chirurgische Eingriffe lassen sich juristisch nicht unbedingt mit Ballbusting mit Einwilligung über einen Kamm scheren:
StGB § 228 - Einwilligung:
| Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten
| Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die
| Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.
Ein Richter könnte auf die Idee kommen, dass Ballbusting auch bei Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt, ein zahnärztlicher oder chirurgischer Eingriff bei Einwilligung aber nicht.
Außerdem kann das Dulden von Ballbusting zu Problemen mit der Krankenversicherung führen wenn deshalb Behandlungskosten entstehen.
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Strafgesetzbuch (StGB)
§ 228 Einwilligung
Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.
--> Ich würde annehmen, dass es gegen die gute Sitte verstoßt, und daher rechtswidrig wäre.
Mist! Hätte ich mal den Thread zu Ende gelesen. Dann hätte ich mir meine Episteln gespart.
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Ok, ich hatte vergessen, diverse Kampfsportarten wie das Boxen oder Wrestling zu erwähnen. Auch bei solchen Kämpfen hat schon so mancher ins Gras (oder heißt es hier "in den Ringboden"?) gebissen.
Eine unterschätzte Gefahr im Sport ist das Second Impact Syndrom:
Bei diesem Syndrom schwillt das Hirn schnell und stark an, nachdem die Sportler eine zweite, häufig nur sehr leichte Gehirnerschütterung erlitten haben, bevor die erste Gehirnerschütterung ausgeheilt ist. Fast die Hälfte der Sportler mit diesem Syndrom stirbt daran.
Außerdem gibts, wenn die Leute oft boxen, auch chronische Folgen als da wären:
- Motorik: Tremor, Dysarthrie, Parkinson-Symptomatik, Ataxie, Spastikbezüglich
- Kognition: Verlangsamung, Gedächtnisstörung, Demenz
- bezüglich Erleben und Verhalten: Depression, Reizbarkeit, Aggressivität, Kriminalität, Sucht.
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> Warum sollte die Erfüllung eines persönlichen Wunsches eine Straftat sein?
Diese Frage lässt sich beantworten: Weils im Strafgesetzbuch so steht und zwar wie folgt:
| StGB § 228 - Einwilligung:
| Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt,
| handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen
| die guten Sitten verstößt.
Ein Richter könnte der Ansicht sein, dass Ballbusting eine Unsitte ist und auch bei Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt, sodass trotz Einwilligung der Person, die den Wunsch hat, Rechtswidrigkeit vorliegt.
.. sehr dünnes Eis! Nach dieser Argumentation verstößt ein Bordellbesuch erst recht gegen die "guten Sitten" und wäre daher strafbar!
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Ah - da haben wir die Spermatozele ja schon.
Aber warum steht da, ein Trauma war nicht erinnerlich wenn du doch weißt, dass der Hund mit dir kollidiert ist? Hat mal wieder der Arzt nicht richtig zugehört wie das bei den Weisskitteln üblich ist?
Ne, mir war diese Möglichkeit damals nur nicht bewusst, die Paula ist ja fast täglich an uns hoch gesprungen. Es konnte letztlich nur das gewesen sein, zumal es anderweitig da nie einen "Unfall" gegeben hatte.
Die Erstdiagnose vom Urologen war ja zunächst der Verdacht auf ein Karzinom, das Hämatom wurde dann bei der OP festgestellt (und auch über die Leiste entfernt).
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.. sehr dünnes Eis! Nach dieser Argumentation verstößt ein Bordellbesuch erst recht gegen die "guten Sitten" und wäre daher strafbar!
Das Eis ist überhaupt nicht dünn.
Bei StGB § 228 geht es um gegen die guten Sitten verstoßende _Körperverletzung_ mit Einwilligung und nicht allgemein um Verstoß gegen die guten Sitten
Diesem Paragraphen ist völlig egal, an was für einem Ort die auch mit Einwillgung stattfindende gegen die guten Sitten verstoßende _Körperverletzung_ stattfindet.
Ein Bordellbesuch mag zwar vielleicht - was als Verstoß gegen die guten Sitten gesehen wird, unterliegt auch dem gesellschaftlichen Wandel der Moralvorstellungen - in den Augen eines Richters/einer Richterin gegen die guten Sitten verstoßen, sollte aber normalerweise nicht auf Körperverletzung hinauslaufen.
Läuft der Bordellbesuch aber auf Körperverletzung hinaus, dann steht Strafbarkeit der Körperverletzung sehr wohl im Raum und es kommt sehr darauf an, wie die einzelne Richterin/der einzelne Richter die Sache sieht.
Was man aber nicht übersehen sollte, ist, dass Körperverletzung laut StGB §230 meistens ein Antragsdelikt ist, sodass es an den Verletzten bzw deren Hinterbliebenen ist, Antrag auf Strafverfolgung zu stellen.
Wer zB darauf steht, im Rahmen von Ballbusting auf die Hoden getreten zu werden, wird wohl, wenn er öfter auf die Hoden getreten werden möchte, diejenigen, die es tun, nicht anzeigen. Aber er könnte, und dann kann die Person, die ihn verletzt hat, sofern keine nennenswerten Zweifel an ihrer Täterschaft bestehen, wirklich Probleme bekommen.
Die Zweifel an der Täterschaft erwähne ich, denn in bestimmten Situationen hat man normalerweise nicht viele Zeugen um sich herum, sodass, auch wenn Verletzungen feststellbar sind, in der Frage, wer sie zugefügt hat, Wort gegen Wort steht und die Frage nach der Beweisbarkeit der Täterschaft unter Umständen zu einem Pferdefuß wird.
Es geht übrigens nicht darum, mich von irgendwas zu überzeugen, denn ich als Frau habe keine Eier und deshalb ist mir im Grunde egal, ob auf Wunsch und Ansuchen erfolgendes Eiertreten strafbar sein kann oder nicht. Aber so ist eben die Rechtslage. Die nicht ich geschaffen habe.
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Das Eis ist überhaupt nicht dünn.
Bei StGB § 228 geht es um gegen die guten Sitten verstoßende _Körperverletzung_ mit Einwilligung und nicht allgemein um Verstoß gegen die guten Sitten
Diesem Paragraphen ist völlig egal, an was für einem Ort die auch mit Einwillgung stattfindende gegen die guten Sitten verstoßende _Körperverletzung_ stattfindet.
Ein Bordellbesuch mag zwar vielleicht - was als Verstoß gegen die guten Sitten gesehen wird, unterliegt auch dem gesellschaftlichen Wandel der Moralvorstellungen - in den Augen eines Richters/einer Richterin gegen die guten Sitten verstoßen, sollte aber normalerweise nicht auf Körperverletzung hinauslaufen.
Läuft der Bordellbesuch aber auf Körperverletzung hinaus, dann steht Strafbarkeit der Körperverletzung sehr wohl im Raum und es kommt sehr darauf an, wie die einzelne Richterin/der einzelne Richter die Sache sieht.
Was man aber nicht übersehen sollte, ist, dass Körperverletzung laut StGB §230 meistens ein Antragsdelikt ist, sodass es an den Verletzten bzw deren Hinterbliebenen ist, Antrag auf Strafverfolgung zu stellen.
Wer zB darauf steht, im Rahmen von Ballbusting auf die Hoden getreten zu werden, wird wohl, wenn er öfter auf die Hoden getreten werden möchte, diejenigen, die es tun, nicht anzeigen. Aber er könnte, und dann kann die Person, die ihn verletzt hat, sofern keine nennenswerten Zweifel an ihrer Täterschaft bestehen, wirklich Probleme bekommen.
Die Zweifel an der Täterschaft erwähne ich, denn in bestimmten Situationen hat man normalerweise nicht viele Zeugen um sich herum, sodass, auch wenn Verletzungen feststellbar sind, in der Frage, wer sie zugefügt hat, Wort gegen Wort steht und die Frage nach der Beweisbarkeit der Täterschaft unter Umständen zu einem Pferdefuß wird.
Es geht übrigens nicht darum, mich von irgendwas zu überzeugen, denn ich als Frau habe keine Eier und deshalb ist mir im Grunde egal, ob auf Wunsch und Ansuchen erfolgendes Eiertreten strafbar sein kann oder nicht. Aber so ist eben die Rechtslage. Die nicht ich geschaffen habe.
.. danke für das Plädoyer, jetzt hat`s glaube auch der Dümmste begriffen..., ich möchte nur noch schnell zu bedenken geben, dass nicht wenige vorwiegend ältere Herren schon im Puff an Herzinfarkt und Ähnlichem verendet sind, was beim Ballbusting äußerst selten vorkommgt!...
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Ne, mir war diese Möglichkeit damals nur nicht bewusst, die Paula ist ja fast täglich an uns hoch gesprungen. Es konnte letztlich nur das gewesen sein, zumal es anderweitig da nie einen "Unfall" gegeben hatte.
Die Erstdiagnose vom Urologen war ja zunächst der Verdacht auf ein Karzinom, das Hämatom wurde dann bei der OP festgestellt (und auch über die Leiste entfernt).
Mein erster Freund hatte einen Leistenbruch. Den hat man aber erst erkannt nachdem der Leistenkanal entzündet war. Damit ging auch eine chronische Entzündung seines Nebenhodens einher, die wiederum eine Spermatozele verursacht hat. Er hat damals gesagt, er hätte nie Schmerzen gehabt bis auf ab und zu ein starkes Ziehen in der Leiste. Das ganze wurde erst richtig diagnostiziert als er wegen des Knubbelchens zum Urologen ging, weil er befürchtete, es könne Krebs sein. Die Hernie wurde nach Shouldice operiert und er wurde mit Entzündungshemmern versorgt.
Bei älteren Männern sollen Spermatozelen auch in Zusammenhang stehen können mit chronischen, nicht unbedingt schmerzhaften Harnwegsinfekten, die durch Restharn in der Blase verursacht sein können, die Entzündungen verursachen können, die auch die Hoden mitbetreffen können.
Es muss also nicht unbedinhgt ein Unfall dahinterstecken.
Ich hoffe, man hat das bei dir gut abgeklärt. Nicht dass du mit einem unerkannten Leistenbruch oder sonst was Unerkanntem herumläufst.
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Das Eis ist überhaupt nicht dünn.
Bei StGB § 228 geht es um gegen die guten Sitten verstoßende _Körperverletzung_ mit Einwilligung und nicht allgemein um Verstoß gegen die guten Sitten
Diesem Paragraphen ist völlig egal, an was für einem Ort die auch mit Einwillgung stattfindende gegen die guten Sitten verstoßende _Körperverletzung_ stattfindet.
Ein Bordellbesuch mag zwar vielleicht - was als Verstoß gegen die guten Sitten gesehen wird, unterliegt auch dem gesellschaftlichen Wandel der Moralvorstellungen - in den Augen eines Richters/einer Richterin gegen die guten Sitten verstoßen, sollte aber normalerweise nicht auf Körperverletzung hinauslaufen.
Läuft der Bordellbesuch aber auf Körperverletzung hinaus, dann steht Strafbarkeit der Körperverletzung sehr wohl im Raum und es kommt sehr darauf an, wie die einzelne Richterin/der einzelne Richter die Sache sieht.
Was man aber nicht übersehen sollte, ist, dass Körperverletzung laut StGB §230 meistens ein Antragsdelikt ist, sodass es an den Verletzten bzw deren Hinterbliebenen ist, Antrag auf Strafverfolgung zu stellen.
Wer zB darauf steht, im Rahmen von Ballbusting auf die Hoden getreten zu werden, wird wohl, wenn er öfter auf die Hoden getreten werden möchte, diejenigen, die es tun, nicht anzeigen. Aber er könnte, und dann kann die Person, die ihn verletzt hat, sofern keine nennenswerten Zweifel an ihrer Täterschaft bestehen, wirklich Probleme bekommen.
Die Zweifel an der Täterschaft erwähne ich, denn in bestimmten Situationen hat man normalerweise nicht viele Zeugen um sich herum, sodass, auch wenn Verletzungen feststellbar sind, in der Frage, wer sie zugefügt hat, Wort gegen Wort steht und die Frage nach der Beweisbarkeit der Täterschaft unter Umständen zu einem Pferdefuß wird.
Es geht übrigens nicht darum, mich von irgendwas zu überzeugen, denn ich als Frau habe keine Eier und deshalb ist mir im Grunde egal, ob auf Wunsch und Ansuchen erfolgendes Eiertreten strafbar sein kann oder nicht. Aber so ist eben die Rechtslage. Die nicht ich geschaffen habe.
Nur: Wer will in diesem Fall entscheiden, ob das gegen die "Guten Sitten" verstößt.
Für mich z.B. ist jegliche Anwendung von Gewalt, sei es nun körperliche oder pysychische, sittenwidrig, so auch bei den von mir schon erwähnten Kampfsportarten. Ich weiß aber auch, dass es sehr viele gibt, die das eben anders sehen. Und so wird es wohl aich beim Thema Eiertreten sein, und es gibt da ja auch noch andere SM-Praktiken, wo ich es nicht nachvollziehen kann, dass das schön sein soll!
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Nur: Wer will in diesem Fall entscheiden, ob das gegen die "Guten Sitten" verstößt.
Für mich z.B. ist jegliche Anwendung von Gewalt, sei es nun körperliche oder pysychische, sittenwidrig, so auch bei den von mir schon erwähnten Kampfsportarten. Ich weiß aber auch, dass es sehr viele gibt, die das eben anders sehen. Und so wird es wohl aich beim Thema Eiertreten sein, und es gibt da ja auch noch andere SM-Praktiken, wo ich es nicht nachvollziehen kann, dass das schön sein soll!
Fuechslein, mach dir darüber nicht zu viele Gedanken.., so wie das hier ausgelegt wird, wäre jedes Fussballspiel sittenwidrig, so wie die sich zwar selten in die Eier, aber dafür in die Beine/ Knöchel treten..., da ist Ballbusting meistens noch relativ "harmlos".., landet da einer vor Gericht? Maximal rote Karte, Spielsperre, also der hat paar Wochen frei, Fall erledigt!...
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.. danke für das Plädoyer, jetzt hat`s glaube auch der Dümmste begriffen..., ich möchte nur noch schnell zu bedenken geben, dass nicht wenige vorwiegend ältere Herren schon im Puff an Herzinfarkt und Ähnlichem verendet sind, was beim Ballbusting äußerst selten vorkommgt!...
Kann schon sein, dass es öfter vorkommt, dass Leute im Freudenhaus der Schlag trifft als es vorkommt, dass Leute beim Ballbusting zu Tode kommen. Ich nehme an, das könnte unter anderem auch daran liegen, dass erstens insgesamt mehr Leute in den Puff als zum Ballbusting gehen und zweitens Leute mit schwachem Kreislauf nicht mehr so risikofreudig sind, was Ballbusting angeht. (Ich schreibe extra "Leute" und nicht "Männer", denn in der heutigen Zeit kann man ja nicht einfach davon ausgehen, dass jemand im Puff als Kundschaft Auftretendes oder jemand, bei der/dem Ballbusting möglich ist, sich als Mann definiert. Wenn man einfach davon ausgehen würde, hätte man ja Vorurteile.)
Wenn das Dahinscheiden im Freudenhaus durch Gebrechlichkeit bedingt ist und nicht durch Körperverletzung, dann kommt, wenn die Gebrechlichkeit deutlich zu bemerken war und der Tod ohne die in der Prostitutionsstätte ausgeführten Handlungen nicht eingetreten wäre, vielleicht fahrlässige Tötung nach StGB § 222 in Betracht.
Zumindest ein paar Aspekte des Prüfschemas für fahrlässige Tötung wären dann schon mal erfüllt.
Anbieter/innen von sexuellen Dienstleistungen sollten ihre Kundschaft also immer auf Überlebensfähigkeit eintaxieren wenn sie im Vertuschen nicht gut sind.
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Nur: Wer will in diesem Fall entscheiden, ob das gegen die "Guten Sitten" verstößt.
Für mich z.B. ist jegliche Anwendung von Gewalt, sei es nun körperliche oder pysychische, sittenwidrig, so auch bei den von mir schon erwähnten Kampfsportarten. Ich weiß aber auch, dass es sehr viele gibt, die das eben anders sehen. Und so wird es wohl aich beim Thema Eiertreten sein, und es gibt da ja auch noch andere SM-Praktiken, wo ich es nicht nachvollziehen kann, dass das schön sein soll!
> Nur: Wer will in diesem Fall entscheiden, ob das gegen die "Guten Sitten" verstößt.
Du weißt das doch. Ich nehme an, du möchtest, dass es für die Leserschaft ausgeführt wird.
Wenn es nicht vor Gericht geht, ist die Frage obsolet. Ansonsten teilweise der Gesetzgeber und teilweise der Richer/die Richterin, der/die den Fall zu bearbeiten/das Verfahren zu führen hat. Abgesehen davon, dass der Terminus "die guten Sitten" keine präzise Festlegung ist, unter anderem, weil sich Sitten/Moralvorstellungen/Verständnis von manchen Dingen im Lauf der Zeit wandeln können, und auch Subjektivität einräumt, sind die "Guten Sitten" auch objektiv nicht überall gleich. ZB gibt es Verhaltensweisen, die im öffentlichen Nahverkehr einen groben Verstoß gegen die "Guten Sitten" darstellen, im Swingerclub aber nicht. Im Zweifelsfall könnte das Befinden über die Frage, ob etwas gegen die guten Sitten verstößt, auch hinauslaufen auf Einzelfallentscheidungen, bei denen festzustellen ist, was in Bezug auf die am Geschehensort unter den Beteiligten herrschenden Gepflogenheiten unter "Guten Sitten" zu verstehen ist.
Ich halte aber die Wahrscheinlichkeit für nicht ganz gering, im Fall eines Strafantrages wegen Ballbusting an einen Richter/eine Richterin zu geraten, der/die darin einen Verstoß gegen die guten Sitten sieht.
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Fuechslein, mach dir darüber nicht zu viele Gedanken.., so wie das hier ausgelegt wird, wäre jedes Fussballspiel sittenwidrig, so wie die sich zwar selten in die Eier, aber dafür in die Beine/ Knöchel treten..., da ist Ballbusting meistens noch relativ "harmlos".., landet da einer vor Gericht? Maximal rote Karte, Spielsperre, also der hat paar Wochen frei, Fall erledigt!...
> Fuechslein, mach dir darüber nicht zu viele Gedanken.., so wie das hier ausgelegt wird, wäre jedes Fussballspiel sittenwidrig,
Was/wen auch immer du warum mit "hier" meinst: Der Großteil der Gesellschaft legt das eben genau nicht so aus!
Bei Leuten, die freiwillig Fußball spielen, also bei einem verletzungsgeneigten Sport mitmachen, geht man wegen der Freiwilligkeit trotz Verletzungsgeneigtheit, also wegen des freiwilligen Eingehens des Verletzungsrisikos, von Einwilligung aus. Muss man in Punkto Strafbarkeit noch den Verstoß gegen die guten Sitten abhandeln: Fußball nach den Regeln zu spielen wird nicht als Verstoß gegen die guten Sitten gesehen. Wenn beim Fußball die Körperverletzung aber verursacht wird durch einen groben Verstoß gegen die Fußballregeln, dann ist trotz Einwilligung ein Verstoß gegen die guten Sitten und somit bei Vorliegen eines Strafantrags Strafbarkeit gegeben. Auch fahrlässige Körperverletzung nach StGB § 229 ist beim Fußball ein Thema. Aber auch beim Fußball gilt normalerweise, dass Körperverletzungen Antragsdelikte sind, es zur Strafverfolgung also eines Antrags durch die verletzte Person bedarf.
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In dem von mir genannten Paragraphen geht es lediglich um Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person, sofern die Handlung gegen die guten Sitten verstöß.
Nicht um jede Handlung die evtl. gegen die Sitten verstoßen könnte.
Ich denke, dass wohl nicht alle hier in der Lage sind den Unterschied zu verstehen, bzw. den Inhalt des Paragraphen zu erfassen.
Natürlich gibt es viele Handlungen, die gegen die guten Sitten verstoßen, und viele davon sind auch strafbar.....
Ein Bordellbesuch ist in Deutschland nicht strafbar. In vielen anderen Ländern aber schon.
Das Sittenverständnis ist also nicht überall gleich, was sich auch in der jeweils gültigen Rechtssprechung zeigt.
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