jessi_93Ja, ja, Internetplattformen, Apps und IT als Ersatz für Sozialkompetenz und sozialverträglichen Umgang.
Die Dänen sind nicht die ersten.
In den USA gibt es schon lange Universitäten und Unternehmen, die Universitätsangehörige auf das Nutzen solcher We-Consent-Apps festnageln wollen, weil sie angeblich glauben, in Punkto Vermeidung von sexueller Nötigung sei das das Gelbe vom Ei.
Für eine Gesellschaft ist sowas auf ganzer Linie ein Armutszeugnis:
Weil die Leute aufgrund von sozialer Inkompetenz nicht klarkommen, macht man halt eine App oder eine Computerplattform anstatt die Wurzel des Problems anzugehen.
Ich finde die Tendenz unserer Gesellschaft, sich in diese Richtung zu entwickeln anstatt Sozialkompetenz und sozialverträglichen Umgang zu fördern, ziemlich krank.
Google kann sich dann einklinken und eine Datenbank über Dinge führen, die keinen ausser den Betroffenen etwas angehen. ZB darüber, wer mit wem Sex hatte, und dann zB Seitensprüngler erpressen.
Eine Gebühr fürs Nutzen der Einwilligungs-App muss auch noch her, möglichst verbunden mit einer Weiterleigung der Daten ans Finanzamt für den automatischen Einzug der Koitus-Steuer.
Arme Leute können soch dann keinen Sex mehr leisten, was ganz bestimmt dazu führen wird, dass die Armut ausstirbt.
Wie in China führen wir dann auch noch Datenbanken über das Social Ranking der Bürgerinnen und Bürger ein, und für die, die von der Regierung nützlich gefunden werden, wird die Koitus-Steuer billiger, damit sie neue nützliche produktive Arbeitsbienen produzieren.
Gibts eine Klarlegung, was man unter "explizite Einwilligung" zu verstehen hat?
Gibt es für Richter/innen Richtlinien anhand derer zu beurteilen ist, ob eine Einwilligung, die explizit genug ist, vorliegt?
Und wie sieht es aus mit "Unterschreib die Einwilligung oder ich schlag dich tot?"
Anders ausgedrückt: Was nützt eine Einwilligung wenn nicht nach dem Grund für die Einwilligung bzw nach den Hintergründen des Zustandekommens der Einwilligung gefragt wird?
Damit zementiert man unter Umständen, dass Leute, die sich Einwilligungen erzwingen, zB in Abhängigkeitsverhältnissen, aufgrund der vorliegenden Einwilligung straffrei ausgehen obwohl sie Strafe verdient haben.