Es sollte klar sein, dass Euer Handeln - also das der Mutter und Deins - hinter geltende Rechtsprechung zum Persönlichkeitsrecht des Kindes zurückfällt. Was ihr getan habt, ist professionellen Akteuren der Reproduktionstechnik verboten. Solche Urteile gibt es seit rund 10 Jahren. Die Mutter hat mit der "Methode anonym" ein Problem gegenüber ihrem Kind erzeugt. Nach dieser Rechtsprechung hat das Kind ein Recht auf Kenntnis seines Vaters. Es kann irgendwann die Frage stellen, und außer der blumigen Geschichte hat die Mutter da nichts zu erzählen. Das ist nicht in Ordnung.
Es könnte aber auch ganz anders kommen: Die Mutter ändert ihre Absichten, und macht vom §1592 BGB Satz3 Gebrauch. Dann bekommst Du Post vom Familiengericht mit einer Einladung ins Labor zum Vaterschaftstest.
Oder Du entscheidest Dich zur Anerkennung. Wenn man den Kindesunterhalt mal weglässt, könnte das für Dich Vorteile haben, da das Kind unterhaltspflichtig werden könnte, wenn Du alt bist.
Ich gehe mal davon aus, ihr wart beim Notar, und habt über genau diese Dinge geredet......
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