Hallo Sabine
es gibt (nicht nur) in Deutschland eine rechtliche Definition von Pornografie. Das ist ja wichtig, um festlegen zu können, wer was (sehen) darf oder nicht (also z.B. Jugendschutz).
Ich kann Dir die jetzt natürlich nicht zitieren, aber prinzipiell ist die Sache nicht schwer:
Unten hat jemand geschrieben, die (primären) Geschlechtsteile dürfen nicht in Aktion treten, um noch nicht von Pornografie zu sprechen. Das ist zwar nicht falsch, aber auch nicht ganz richtig.
Bei einem Mann darf der Penis und der Hodensack schon zu sehen sein, ohne daß bei einer solchen Darstellung (Bild oder Film) die Grenze von der erotischen Darstellung zur Pornografie überschritten wäre. Allerdings ist beim erigierten Penis diese Grenze passiert - es handelt sich also um Pornografie. Während man also einen komplett nackten Mann in Zusammenhang mit Liebe/Sex durchaus im normalen Fernsehen sehen kann (nach 22.00 Uhr glaube ich), ist ein Mann mit einer Erektion verboten. Dann ist ganz klar, daß sich die Darstellung auf das rein Geschlechtliche fokussiert.
Bei der Frau ist es noch strikter. Hier sind zwar auch Darstellungen des Körpers in seiner "ganzen Nacktheit" keine Pornografie. Diese gehen also als erotische Darstellungen durch. Allerdings ist die Grenze zur Pornografie überschritten, wenn ihr Geschlecht (Vulva oder sogar Vagina) zu sehen ist. Die Darstellung einer Frau mit gespreitzten Beinen, Schamlippen in Nahaufnahme etc. ist also im normalen Fernsehen tabu. Dabei spielt es keine Rolle, ob man am "Zustand" des Geschlechts erkennen könnte, ob die Frau erregt ist oder nicht.
In diversen Zeitschriften kann man z.B. sehen, daß der Geschlechtsbereich der Frau bei sehr offenen Darstellungen verdeckt wird, damit die Publikation nicht als pornografisch gilt.
Hoffentlich hilft Dir das ein bißchen weiter.
Sonthin