Anzeige

Forum / Sex & Verhütung

5.000.000 Euro Frage

Letzte Nachricht: 31. Januar 2007 um 7:04
J
judd_12737721
30.01.07 um 15:30

Hallo Leute
Ich bin 40 Jahre und habe mich vor 4 Monaten, wegen meiner jetzigen Partnerin und großen Liebe, nach 13 Jahren von meiner Frau und meinen Kindern (5+9 Jahre) getrennt.
Letzten Freitag hatte ich mit meiner LAG eine kleine Meinungsverschiedenheit
Wir gingen davon aus, dass ich 5 Millionen Euro gewonnen hätte.
Ich sagte: Davon gebe ich meiner noch- Ehefrau 500 000 Euro und für das finanzielle Wohl meiner Kinder auch sorgen würde.
Ausdrücklich betont, waren die 5000 000 Euro für mein Frau so:
..Geht es meiner Frau gut, geht es meinen Kinder auch gut..
Wie seht ihr das??? Würdet ihr der Ex etwas davon abgeben oder nicht??????
Freue mich über JEDE ernst gemeinte Antwort.

Güsse, Frank

Mehr lesen

L
liva_12716767
30.01.07 um 15:37

13 jahre!?
da würd ich was abgeben.. logo ..(für mich)..

Gefällt mir

M
maata_12500735
30.01.07 um 15:44

Kurze
Antwort "aber sicher würde ich etwas abgeben" vielleicht sogar für die Kinder noch etwas anlegen!!!

Liebe Grüße Mary

Gefällt mir

C
cande_12467001
30.01.07 um 15:45

Wer mit Geld lockt, hat was zu verbergen
Sorry, ich finde dich unseriös. Hier mit Geldscheinen winken und hoffen dass sich eine gutaussehende triebhafte Frau hier findet.

No-Go, sorry

Gefällt mir

Anzeige
A
an0N_1206500799z
30.01.07 um 15:54

Oje,
und so eine frage aus der pfalz!

Gefällt mir

A
an0N_1206500799z
30.01.07 um 15:58

@cellie
Männer!Gott sei dank nicht alle,prost!

Gefällt mir

Kannst du deine Antwort nicht finden?

G
gunnar_11945643
30.01.07 um 16:50

Die gute alte
Ehegeminschaft und Zugewinngemainschaft.

Der muß eh die Hälfte abgeben. Das Scheidungsjahr läuft ein Jahr und fertig.

Hehe, 500.000 , ne ne Du. 2,5 Mille wenn ich bitten darf

So ein Spinner.

LG
Amp

Gefällt mir

Anzeige
J
judd_12737721
30.01.07 um 17:47
In Antwort auf gunnar_11945643

Die gute alte
Ehegeminschaft und Zugewinngemainschaft.

Der muß eh die Hälfte abgeben. Das Scheidungsjahr läuft ein Jahr und fertig.

Hehe, 500.000 , ne ne Du. 2,5 Mille wenn ich bitten darf

So ein Spinner.

LG
Amp

Antwort
Jeglicher Versorgungsausgleich und der Unterhalt sind bereits geregelt.Vom Notar.
Zudem habe ich ihr das gemeinsame Haus ALLEINE UBERLASSEN.Dafür wollte ich keinen Cent.

Gefällt mir

J
judd_12737721
30.01.07 um 18:01
In Antwort auf cande_12467001

Wer mit Geld lockt, hat was zu verbergen
Sorry, ich finde dich unseriös. Hier mit Geldscheinen winken und hoffen dass sich eine gutaussehende triebhafte Frau hier findet.

No-Go, sorry

Genauer lesen
Wir gingen davon aus, dass ich 5 Millionen Euro gewonnen "HÄTTE"

Gefällt mir

Anzeige
R
rhodri_11863386
31.01.07 um 7:00

Aufpassen
Wenn du etwas für deine Kinder tun willst. Dann leg das Geld gut an. So das deine Kinder wenn sie Erwachsen sind ( wenn die mit Geld umgehen können ) es denen auszahlst. Bedenke das einige noch nicht einmal mir 21 Erwachsen sind. Ich bin außerdem der Meinung das man die Kinder nicht zu verwöhnen darf.
Wenn deine Ex Frau mit den Kinder ein Haus Überschieben bekommen, dann haben die es schon gut genug. Die haben weniger sorgen. .

Lege niemals einer Dritten Person etwas in der Hand, wenn du es selber machen kannst. Entscheide lieber selbst wann der richtige Zeitpunkt ist den Kindern das Geld zu geben.
Wenn dein Kinder mit 25 oder 27 das Geld bekommen dann können die in ruhe damit ein Haus bauen, fließt das Geld jetzt schon dann könnte das Geld bis dahin für andere Dinge verschwunden sein.


Und wie es mit einer Scheidung aussieht und dein Gewinn, da würde ich zum Anwalt gehen. Vielleicht auch zu einem zweiten. Wenn sie noch nicht einmal von diesem gewinn weiß, dann macht es sie auch nicht heiß. Wo viel Geld vorhanden ist, ist ein Rosenkrieg nicht weit.


Ich kenn viele die sich scheiden lassen haben und die Partnerin hat den Mann abgezockt.

Jaja das schöne Geld. Bring es einfach in Sicherheit oder Investiere es.

Gefällt mir

R
rhodri_11863386
31.01.07 um 7:04

Zusatz
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass dieser Lottogewinn auszugleichen ist, er fällt nicht in das sogenannte "privilegierte Anfangsvermögen" des 1374 Abs. 2 BGB.

Gefällt mir

Diskussionen dieses Nutzers
Anzeige
Anzeige