Eine Vergewaltigung kann niemals abgesprochen, also im Vornherein "erlaubt" werden.
Für die Verwirklichung einer Vergewaltigung muss das Opfer - meist die Frau - zum Zeitpunkt des Geschlechtsaktes die Einwilligung verwehren und sich gegen den Akt zur Wehr setzen.
Sobald der Täter - meist der Mann - weitermacht, liegt eine Vergewaltigung von; und zwar UNABHÄNGIG davon, ob das Opfer - meist die Frau - im Vorfeld einen Vergewaltigungswunsch geäußert hat, oder ihr Einverständnis für eine später zu verwirklichende Vergewaltigung gegeben hat.
Entscheidened ist ausschließlich das Verhalten zur aktuellen Tat.
Ein strafbefreiender Irrtum nach 16 StGB ist nicht möglich.
Wer vergewaltigt - meist der Mann - landet im Knast. Vollkommen zu recht.