Tabu
ist das, "was nicht sein darf".
Dafür gibt es in jeder Gesellschaft Regeln und und in der Rechtsprechung Gesetze.
Verletzt du nur die "Regeln", bist du ein Tabubrecher, verletzt du die Gesetze, bist du ein Gesetzesbrecher.
Ein Beispiel: du lässt dich gerne anpinkeln / ankacken, du liebst vielleicht sogar den Geschmack: mir ist kein Gestz bekannt, was dir den Verzehr von Kot verbieten würde. Also kann ich dir mehr oder weniger leichten Herzen empfehlen, es zu tun, wenn dir der Sinn danach steht, es auszuprobieren (auch wenn ich persönlich es jetzt vielleicht bäh oder sonstewas finden sollte).
Anderes Beispiel: Hinrichtungen machen dich geil, oder du stehst auf die Vorstellung, ein kleines Kind ranzunehmen. Solltest du solche Vorstellungen ausleben wollen, wirst du zum Verbrecher. Also darfst du von mir keine Zustimmung erwarten, wenn dir der Sinn danach stehen sollte, es auszuprobieren.
Grauzone: du stehst darauf, deinem Partner beim Sex Schmerzen zuzufügen. Sollte dein Partner dasselbe von dir wünschen, könnt ihr euch einigen. Ansonsten greifen 223 und folgende, Thema Körperverletzung in den unterschiedlichen Härtegraden mit den dafür vorgesehenen Strafmaßen.
Diese Diskussion kann endlos fortgesetzt werden...
Freundliche Grüße,
Christoph