Also erstmal: Wo kein Kläger, da kein Richter
Zunächst muss diejenige erstmal behaupten, dass sie es nicht wollte und dazu gezwungen wurde.
Außerdem kenne ich es so, dass es bereits ab 16 keine "Verfühung Minderjähriger" ist, selbst wenn der Partner wesentlich älter ist.
Solange sie es WOLLTE.
Und egal wie alt, anklagen wegen Vergewaltigung kann man immer!
Mein Freund ist auch 4 Jahre älter als ich.
Dann hätte er sich , bzw dann HAT er sich ja auch strafbar gemacht.
Nein, so sind die Gesetze nicht.
Heutzuteage sind die Altersunterschiede ja wesentlich größer als früher.
Sollte es zur Anklage kommen, dann spielt es natürlich eine Rolle, vor allem wenn sie unter 16 ist.
Meines Wissens ist die "magische Grenze" 16 und nicht 18.
Außerdem wird immer der Einzelfall betrachtet.