oralie_12710000Ich korrigier mich gleich selbst:
Sex und das Gesetz
Grundsätzlich gilt, wenn der Partner das gleiche Alter hat, dann darf man auch mit ihm Sex haben, ohne irgendwelche Strafen zu erwarten. Egal ob beide 13 oder jünger bzw. älter sind. Bei unter 14 Jährigen gilt das aber nur weil sie nicht strafmündig sind.
Verboten ist jeglicher Sex mit unter 14 Jährigen, es sei denn man ist gleichaltrig. In einer Grauzone befindet man sich, wenn der Altersunterschied mehr als sechs Jahre beträgt und einer der Partner schon 18 Jahre alt ist.
Wer volljährig ist und mit einer minderjährigen Person Sex hat, darf seine Machtstellung nicht ausnutzen und beide müssen den Sex auch wirklich wollen. Schwierig wird es bei dem Fall, wenn ein Partner 21 Jahre oder älter ist und der andere 14 oder 15 Jahre ist. Die ältere Person darf dabei niemals seine Macht gegenüber dem Jüngeren ausnutzen. Damit man sicher geht sollte man die Finger davon lassen, denn Strafantrag kann auch von den Eltern gestellt werden und dann wird es einem vor Gericht schwer fallen seine Unschuld zu beweisen, das man seine Stellung nicht ausgenutzt hat.
Denn es wird davon ausgegangen, das jeder Erwachsene seine Erfahrung dazu benutzt zu seinem Ziel zu kommen und somit die Jüngere, den Jüngeren einlullt.
Kurzform:
* Sex mit Gleichaltrigen ist erlaubt.
* Sex mit unter 14 Jährigen ist verboten, es sei denn man ist im gleichen Alter.
* Ansonsten darf der Altersunterschied nicht mehr als 6 Jahre betragen und beide müssen es wollen.
* Ist der jüngere Partner 16, dann fällt die 6 Jahre Regel weg.
Quelle: http://www.rockundliebe.de/lust\_und\_liebe/sex\_und\_-das\_gesetz.php