Sozialanalyse
30 Jahre.
Zwei Erfahrungen.
Die eine: 52 (!) Jahre
Die andere: 15 Jahre (minderjährig).
Nicht rasiert, ergo: Jungfrau.
.. schreit nach sexueller Nötigung.
Nun, ich habe das Recht, dem Webmaster über dubiose Geschehnisse zu informieren, welche sich in Ihrem Fall, Herr manmiterfahrung, auf eine Straftat wegen sexueller Nötigung 178 StGB beschränkt.
Ihnen wird eine Anklageschrift selbstverständlich mitgeteil.
Sie werden aufgefordert, innerhalb von 7 Tagen schriftlich zu erklären, ob Sie die Vornahme einzelner Beweiserhebungen vor der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragen oder Einwendungengegen gegen die Eröffnungdes Hauptverfahrens vorbringen wollen.
Wie schon erwähnt, benachrichtige ich den Sachverständiger über diesen Vorfall.
Wenn Sie schon einmal wegen eines Deliktes vorbestraft wurden, würde Ihnen diese nun erheblich erschweren.
Viel Glück!
Mit freundl. Grüßen
Der sozialpsychiatrische Dienst von gofeminin