Das hat mich gestern Abend beim Fernsehen sprachlos gemacht:
"Ein 32-jähriger Lehrer hat ein sexuelles Verhältnis mit einer 14-jährigen Schülerin seiner Schule und wird vor Gericht freigesprochen, weil er ihre Klasse nicht regelmäßig unterrichtet hat. Ein Urteil, das Lehrer, Eltern und Schüler gleichermaßen erstaunt und empört. Juristen dagegen halten es für korrekt: Das Oberlandesgericht Koblenz habe nicht anders entscheiden können, die Rechtslage sei nun einmal so.
Generell ist ein Verhältnis zwischen einem Erwachsenen und einer Jugendlichen ab 14 Jahren nach 174 Strafgesetzbuch nur dann strafbar, wenn es um eine oder einen "Schutzbefohlene/n" geht, es also ein "Obhutsverhältnis" gegeben hat. Für ein solches Obhutsverhältnis reicht es nach der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber nicht aus, dass die 14-Jährige nur eine Schülerin an der Schule des Lehrers ist. Mit seinen Einsätzen seien keine "weitergehenden Erziehungs- und Betreuungsziele" verbunden gewesen."
Quelle:
http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2012/panoramalehrer109.html