Wenn du ihm vorher klar gemacht hast, dass du keinen Sex haben willst, ist das wirklich daneben von ihm.
Den Abend als ganzes betrachtet ist das aber auch schwierig zu bewerten. Du lädst ihn zu dir nach Hause ein und ihr betrinkt euch richtig. Akohol lässt schnell mal die Vernunft und den Anstand den Bach runter gehen und manche Männer interpretieren bei einer Einladung allein in die Wohnung gerne mehr als gewünscht.
Beim Mischkonsum von GBL/GBH mit Alkohol (eine Mischung von diesen beiden Substanzen wird gerne k.o. Tropfen genannt) kann ich dir versichern, dass es einem sehr sehr plötzlich komplett die Füße wegzieht. Bei einer geringen Menge ist man schon sehr betäubt, ist aber nicht sonderlich von einem "normalen" Vollrausch zu unterscheiden.
Weißt du noch wieviel du getrunken hast? Wenn es nur ein Gläschen Wein war und du diese Wirkung hattest, könnte es das gewesen sein. Wenn du aber eine entsprechende Menge getrunken hast, die auch sonst zu richtiger Trunkenheit geführt hätte, ist das eher unwahrscheinlich. Die Wirkung von GBL/GHB und Alkohol potenziert sich gegenseitig, hat man von der einen Substanz eine größere Menge bereits intus, reicht vom anderen eine relativ geringe Menge um ins Delirium bis hin zum Koma, bishin zum Tod zu gelangen. Soweit zum pharmakologischen.
Deine Frage ob das als Vergewaltigung zu zählen war, bezieht sich vermutlich auf die juristische Definition?
Denn moralisch/ethisch wäre es dann eine, wenn du so empfindest.
Auf juristischer Ebene sieht das aber anders aus. Vor allem weil es oft eine komplexe Situation ist und immer versucht wird, aus den beiden Ansichten der Situation herauszufinden wie das zu bewerten wäre.
Aktuell sieht der Gesetzgeber eine Vergewaltigung dann als gegeben, sobald irgendeine sexuelle Handlung erzwungen und gegen den Willen einer an der sexuellen Handlung beteiligten Person erfolgt. Nun hast du zwar deinen "Nicht-Willen" noch am selben Tag bekundet. Aber in der Rechtsprechung liegt erst dann ein Zwang vor, wenn sich gegen den Täter in irgendeiner Weise körperlich gewehrt wurde. (Etwas ähnliches liegt z.b. auch vor, wenn z.b. ein Polizist eine Körperdurchsuchung machen will. Sagt man nicht von selbst aktiv nein und steht nur stumm da, gilt das rechtlich gesehen schon als Zustimmung.) Im Falle einer Anzeige wird das die Polizei und später das Gericht sehr genau und detailreich erörtern wollen. Einfacher wäre es, wenn du schnellstmöglich ein ärztliches Gutachten einholst indem hervorgeht, dass wahrscheinlich Gewalt angewendet wurde. Aber selbst dann wäre eine Verurteilung des Täters ungewiss, da das juristisch gesehen noch nicht belegt, dass es erzwungen war(was eben ein aktives wehren deinerseits erfordern würde), solange er nicht gesteht, dass es ihm eigtl hätte klar sein sollen, es geschieht gegen deinen Willen. Aber selbst bei einem solchen Geständniss würde das Gericht wahrscheinlich eher milde urteilen, da ihr euch beide gemeinschaftlich betrunken habt und es einer aktiven Abwehr fehlte.
Soweit mal einfach wie es rein juristisch aussähe.
Alternativen: Je nachdem wie sehr es dich nun betrifft, könntest du ihm auch persönlich oder schriftlich klar machen, wie Scheiße er sich benommen hat. Und sehen wie und ob er reagiert(eine entschuldigung wäre mal das allermindeste).
Alternativ, (falls du eine Rechtsschutzversicherung hast die das abdeckt, oder über finanziellen Puffer verfügst sowas vorschießen zu können) könntest du auch einen Anwalt engagieren, der für dich einen außergerichtlichen Vergleich "erstreitet". Wenn er aber bei letzterem Klage einreicht, läuft es automatisch auf ein Gerichtsverfahren raus, indem die gesamte Geschichte aufgerollt wird...