Also
.. Ich hatte selbst einmal das Vergnügen in dieser Richtung.
Firma hat der Presse zu viel versprochen, ne Auszeichnung bekommen für geschaffene Arbeitsplätze und konnte die dann doch nicht halten. Damit sich keine Blamage gegenüber der Öffentlichkeit auftun konnte, wurde also den Abteilungsleiter gesagt sie sollen offensiv nach Fehlern suchen und wenn nötig welche schaffen.
Nach und nach wurden also Mitarbeiter absichtlich von der Geschäftsleitung herausgemobbt. Bei einigen kam es zur Gerichtsverhandlung.
In meinem Fall wurde ich bei der dritten Abmahnung ins Personalbüro geordert.
Dabei ist es irrelevant ob es sich um das selbe Fehl-Verhalten handelt oder nicht.
Ich wurde vor die Wahl gestellt gekündigt zu werden - mit 4 Wochen Frist - oder einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Die Abmahnungen waren gerichtlich laut meinem Anwalt nicht verwertbar und hätten eine Kündigung nicht zulassen können. Aber aufgrund der Situation wollte ich sowieso da weg.
Wenn ich gekündigt werde, mit 4 Wochen frist, dann bekomme ich anschliessend sofort ALG1 (man muss sich auf jeden Fall direkt am ersten Tag der arbeitslosigleit dort melden oder schon vorher. Leistungen gibt es erst ab Meldedatum)
ALG1 beträgt 60% des durchschnittlichen Nettogehalts der letzten 12 MOnate.
Bei einem Aufhebungsvertrag können beide Seiten Bedingungen stellen. Trotz Abmahnungen kann man somit auch ohne Probleme eine Abfindung bekommen, vorausgesetzt man ist mindestens 3 Jahre dort beschäftigt gewesen.
Die Höhe der Abfindung ist in keiner Weise Gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt lediglich richtlinien, die man aber nicht einhalten muss.
In der Regel sind dies 3 Brutto-Monatsgehälter die NEtto ausgezahlt werden. Das entspricht dann der 3 monatigen Sperre durch das Arbeitsamt.
Bei einer eigenständigen Kündigung - dazu zählen auch gemeinsame Aufhebungsverträge - gibt es immer diese 3 monatige Sperre. Der SAchbearbeiter bei der Agentur wird nach dem Grund fragen, aber du bist nicht gezwungen dies ausführlich zu beantworten. Wenn du sagst das es menschlich nicht gepasst hat und ein vernünftiges Arbeiten nicht mehr möglich war für beide Seiten, dann reicht das aus. Alles andere ist persönlich und muss nicht beantwortet werden.
Man kann natürlich - wie in meinem Fall wenn es nicht direkt um Fehler oder so geht, sondern die einen nur loswerden wollen - mehr als diese 3 Monatsgehälter verlangen. Andererseits kann man auch weniger bekommen, hängt halt von der Situation und dem Verhandlungsgeschick ab.
Hoffe dir damit geholfen zu haben