Guten Morgen allerseits
und vielen Dank für die zahlreichen Wortmeldungen. Wenigstens vereinzelt (sprinter6) wurde auf den Komplex "Stammkneipe" etwas eingegangen und es gab vielfältige Beiträge dazu, was ein Mod löschen / verbergen müsse und was nicht. Jasieblume war so freundlich, sogar die zugehörige Regel aus der Hilfefunktion zu posten, die ich hier gerne nochmals wiederholen möchte:
"Regel 2.: Beleidigende, ausländerfeindliche, diffamierende, gewaltsame, extremistische, obszöne, pädophile, pornographische, vulgäre, rechtswidrige, anstößige oder anderweitig inakzeptable Beiträge sowie Inhalte, die Minderjährige gefährden könnten oder Urheberrechte verletzen, sind selbstverständlich nicht gestattet".
Aus der Vielzahl unzulässiger Adjektive, die einen Beitrag hier unzulässig machen, greife ich die folgenden heraus:
1.) obszön
2.) pornografisch
3.) vulgär
4.) rechtswidrig
5.) anstößig
6.) anderweitig inakzeptabel
ad 1+2:
Ein Blick auf die Pornografie-Definition laut Wikipedia offenbart, dass pornografisch immer auch obszön ist, bzw. der Gesetzgeber davon ausgeht, bzw. in diesem konkreten Fall der Sonderausschuss des Bundestags für Strafrachtsreform (BT-Drs VI/3521 S. 60), somit stellt sich die Frage, ob ein Beitrag im Forum pornografisch ist, wenn er entfernt werden soll. Also muss sich die Moderation überlegen, ob die regelmäßig zur Pornodefinition herangezogene Definition des OLG Düsseldorf zutreffend ist, es handle sich um grobe Darstellungen des Sexuellen, die in einer den Sexualtrieb aufstachelnden Weise den Menschen zum bloßen, auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde degradieren. Diese Darstellungen bleiben ohne Sinnzusammenhang mit anderen Lebensäußerungen und nehmen spurenhafte gedankliche Inhalte lediglich zum Vorwand für provozierende Sexualität". Ich wage den Schluss, dass dies für die allermeisten Beiträge im Sexforum nicht zutrifft.
ad 3:
"vulgär" ist m.E. ein schon deutlich schwieriger fassbares Adjektiv. Auch hier habe ich Wikipedia befragt, mit dem Ergebnis, dass mit vulgär die Eigenschaften des Unkultivierten, Niedrigen oder Unflätigen gemeint sind und im Sinne des letzteren insbesondere Verhaltensmuster und Handlungen bezeichnet, die vor dem Hintergrund kultureller Normen als verächtlich oder tabu gelten. Ich bin mir sicher, dass die Schriften eines Baudelaire zu ihrer Zeit als vulgär galten, heute sind sie große Kunst.
ad 4:
"rechtswidrig" ist einfach: was rechtswidrig ist, wird entfernt.
ad 5:
"anstößig" hingegen ist schwer. Wer mir die Grenze nennen kann, sei herzlich eingeladen, sie mir mitzuteilen.
ad 6:
"anderweitig inakzeptabel" entspricht in etwa dem 1 der StVO und deckt wohl weitestgehend das ab, was unter dem Begriff Hausrecht subsumiert wird.
Ergebnis: wenn man will, kann man jeden beliebigen Beitrag entfernen. Frage: will man das?
Allenfalls ein kleines Missverständnis gilt es noch aufzuklären: Wenn pit die Worte von MEINER Empörung dahingehend missversteht, ich verstünde dieses Forum als das meine und eine Umbenennung in GoChristoph stehe unmittelbar bevor, möchte ich vielleicht noch hinzufügen, dass MEINE Empörung für jeden einzelnen User hier angewandt werden kann. Ich wollte damit nur den Prozess verdeutlichen, mit dem die bemitleidenswerte Kaste der Provo-Fred-Ersteller versucht, eure Herzen in Aufruhr zu versetzen und genau das haben diese Agitateure nicht verdient, das wollte ich damit zum Ausdruck bringen.
Und damit eine schönen Start in die Woche zu wünschen,
Christoph