Keine genaue Definition
Hallo,
im Stgb gibt es keine genaue Definition, ab wann eine sexuelle Handlung vorliegt. Wenn es zu einer Klage kommt, entscheidet ein Richter (höchst wahrscheinlich mit einem Psychologen) über die individuelle Situation.
Ein Psychologe wird bei solchen Fällen die geistige Reife etc des Kindes auf der Seite des Klägers beurteilen.
Ganz klar zu sexuellen Handlungen zählen natürlich Geschlechtsverkehr, Oralsex, Analsex, Fisting, jegliche Formen des BDSM, Petting, usw.
Ebenfalls eine sexuelle Handlung ist das Ausziehen vor einer anderen Person (und demnach wohl auch der anderen Person), bzw auch das Berühren intimer Körperbereiche eines/r Anderen.
Es werden wohl auch Dinge wie eine Hand in der (eigenen) Hose, mit eindeutigen Bewegungen, etc dazu gehören.
Und auch das an den Po fassen, nehme ich an, ist eine sexuelle Handlung.
Einen Zungenkuss würde ich persönlich auch zu sexuellen Handlungen zählen, dies wird aber wohl in der Grauzone liegen. Ebenfalls der Grauzone zuordnen würde ich 'normale' Küsse (keine Zungenküsse), an die Taille fassen.
Händchen halten empfinde ich als weit entfernt von einer sexuellen Handlung. Auch relativ weit davon entfernt finde ich Worte wie "Ich liebe dich.".
Nebeneinander einzuschlafen ist - meines Erachtens nach - keinesfalls eine sexuelle Handlung. Wie es allerdings aussieht, wenn beide nur noch die Unterwäsche tragen, kann man wieder nicht so wirklich sagen.
Was du unter fighten verstehst, ist wohl schon eine Auslegungssache. Meinst du im Prinzip miteinander zu toben? Das hat meiner Meinung nach gar nichts einer sexuellen Handlung.
Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen. Vielleicht hilft dir ja auch etwas dieser Link:
http://www.rechtsfragen-jugendarbeit.de/begriff-sexuelle-handlung.htm
Zumindest steht eins fest: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Aber da bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten ebenso klagen können, kann man dies in solchen Fällen wohl nie hundertprozentig ausschließen.
Doch hier frage ich mich: Welchen Grund sollten die Eltern haben, wenn alles vernünftig abläuft und nichts gegen den Willen des Kindes geschieht (was dieses > dem Partner < sagen muss)? Auf der anderen Seite scheine ich einige Menschen nicht zu verstehen.
Und eines sollte dir klar sein: Egal, wie die Altersverhältnisse sind. Wenn Einer etwas macht, was der/die Andere nicht möchte, und diese/r das eindeutig sagt, kann man ihm immer etwas anhaben. Also auch, wenn ihr gleich alt seid.